Fischereischein beantragen

Wenn Sie in Bremerhaven angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Wenn Sie in Bremerhaven den Fischfang ausüben möchten (als Angler:in oder Berufsfischer:in), müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.

Der Fischereischein berechtigt zum Fischen:

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
  • in der Kleinen Weser
  • in der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
  • in dem tideabhängigen Teil der Geeste (ausgenommen Naturschutz- und Fischschongebiete)
  • in allen anderen Gewässern in Bremen/Bremerhaven und in anderen Bundesländern in Verbindung mit einem Fischereierlaubnisschein des Gewässereigentümers bzw. Gewässerpächters (gilt nicht für Fischereischeine, die über die Übergangsregelung des § 42 Abs. 3 BremFiG erworben wurden)

Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist:

  • eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung 
  • oder wenn Sie als Berufsfischer:in ausgebildet sind.

Es gibt Ausnahmen, bei denen ein Fischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt wird. Ein Fischereischein kann ohne Fischereiprüfung erteilt werden an:

  • Personen, die mindestens 5 Jahre als Küstenfischer tätig waren.
  • Fischwirte und Personen, die hierzu ausgebildet werden.
  • Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind.
  • Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen eines Landes und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des Auswärtigen Amtes, einer Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind.

Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Bremerhaven anerkannt. 

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer müssen nach einem Umzug nach Bremerhaven (Wechsel des Hauptwohnsitzes) nicht umgeschrieben werden. Auf Wunsch können sie aber umgeschrieben werden.

Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch keinen eigenen Fischereischein bekommen. Sie dürfen aber angeln, wenn sie von einer Person mit Fischereischein beaufsichtigt werden.

Voraussetzungen

  • Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Bremerhaven oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Mindestalter 14 Jahre.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Keine Vorstrafen wegen gröblicher oder wiederholter Verstöße gegen die Vorschriften des Tierschutz- oder Fischereirechts.
  • Fischereiprüfung oder Erfüllen der Tatbestandsmerkmale der Übergangsregelung des § 42 Abs. 3 BremFiG.
  • Sie müssen sich an die Dienststelle an Ihrem Hauptwohnsitz wenden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto

    Es kann, muss aber kein Biometrietaugliches Passfoto sein.
  • Fischereiprüfungzeugnis

    oder Nachweis im Sinne des § 42 Abs. 3 BremFiG (vor dem 01.10.1991 ausgestellter Fischereischein mit einer Gültigkeit von mindestens drei zusammenhängenden Jahren)
  • Fischereischein des anderen Bundeslandes

    Nur nötig für die Umschreibung bei Zuzug Bremen.
  • Gegebenenfalls Zeugnis als Fischwirt:in bzw. Fischereipatent

Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein im Bürger- und Ordnungsamt im Bereich Ordnungsangelegenheiten oder im Bürgerbüro Mitte beantragen. Berufsfischer:innen wenden sich bitte an die Oberste Fischereibehörde in Bremen – den Senator für Wissenschaft und Häfen.

Persönliche Beantragung vor Ort:

  • Sie stellen persönlich vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins. Sie können sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen.
  • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass).
  • sowie ein aktuelles Passfoto (ab dem 14. Lebensjahr).
  • sowie das Fischereischein-Prüfungszeugnis (oder Zeugnis als Fischwirt:in bzw. Fischereipatent).
  • Es findet eine Prüfung der Unterlagen statt.
  • Nach Bezahlung der Verwaltungsgebühr wird der Fischereischein sofort ausgehändigt. 

Schriftliche Beantragung für Verlängerung des Berechtigungsscheins (Fischereihafen, Überseehäfen):

  • Die Berechtigung ist immer bis zum 31.12. eines Jahres gültig und muss dann anschließend neu beantragt werden. 
  • Für die Verlängerung des Berechtigungsscheins können Sie eine E-Mail mit der Bitte um Verlängerung schicken.
  • Die Verlängerungsbestätigung wird anschließend inkl. Rechnung und Kassenzeichen per Post versendet.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

  • Die Fischereiprüfung kann im Lande Bremen beim Landesfischereiverband Bremen abgelegt werden:
    • Grambker Heerstr. 141
      28719 Bremen
      Tel.: (0421) 6 44 99 94
      Fax (0421) 6 94 02 24

      Den Link zur Internetseite des Landesfischereiverbands Bremen finden Sie unter der Rubrik „Wo kann ich mehr erfahren?“.
  • Die Fischereiprüfung kann in Bremerhaven auch  beim ASV Bremerhaven-Unterweser e.V. abgelegt werden:
    • ASV Bremerhaven-Unterweser e.V.
      Gansebrook 17
      27580 Bremerhaven
      Telefon: +49 170 7795728
      Telefax: +49 471 9218287

      Den Link zur Internetseite des ASV Bremerhaven-Unterweser e.V. finden Sie unter der Rubrik „Wo kann ich mehr erfahren?“.

  • Weitere Informationen zum Fischereischein (Bremerhaven) erhalten Sie unter der Telefonnummer (0471) 590-3805 /3730.

  • An privaten Kleingewässern sowie in Teichwirtschaften und in Anlagen der Fischerzeugung ist ebenfalls kein Fischereischein erforderlich.
  • Die Einhaltung der Fischereischeinpflicht wird von der Polizei,der Fischereiaufsicht sowie des Außendienstes (Abteilung 91/7) kontrolliert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Fischereischein ist unbefristet gültig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1-5 Tage
Sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

64,00 Euro Erstausstellung Fischereischein
20,00 Euro Ersatz-Fischereischein (Zweitausfertigung)