Europäisches Führungszeugnis beantragen

Einführung eines „Europäischen Führungszeugnisses“

Zum 27.04.2012 tritt eine Ergänzung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) in Kraft, die die Einführung eines „Europäischen Führungszeugnisses" vorsieht.

Der neue § 30b BZRG sieht vor, dass eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und in Deutschland wohnt, beantragen kann, dass in ihr Führungszeugnis - neben etwaigen Informationen über Strafregistereinträge in Deutschland - auch die Angaben aufgenommen werden, die im Strafregister des Herkunftsmitgliedsstaates gespeichert sind.

Ergibt die Rückfrage des Bundesamtes für Justiz bei der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass keine Eintragung vorliegt, wird dies im „Europäischen Führungszeugnis" ebenfalls aufgenommen.

Mit dem „Europäischen Führungszeugnis" können also nun auch Unionsbürger im Bedarfsfalle lückenlos belegen, dass sie auch in ihrem Heimatland nicht vorbestraft sind.

Voraussetzungen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

4 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

13,00 Euro