Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven beantragen.

In der Kindertagespflege werden Kinder in der Regel zwischen 0-3 Jahren betreut. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt (in Bremerhaven beim Amt für Jugend, Familie und Frauen / Abteilung Kinderförderung),
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Polizeiliches Führungszeugnis

    Eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII von allen Haushaltsmitgliedern.
  • Nachweis Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis

    Alle 5 Jahre erneuter Nachweis, aber ein Aktuelles zum neuen Antrag.
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Nachweis über erforderliche Fortbildungen

    Unter anderem der Erste-Hilfe Schein alle 2 Jahre.
  • Kooperationsvereinbarung

    Die unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen dem privaten Jugendhilfeträger und der beantragenden Person

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt ( in Bremerhaven beim Amt für Jugend, Familie und Frauen)) beantragen. Reichen Sie hierzu folgende Unterlagen in Absprache mit Ihrer Fachberatung beim Fachdienst des Helene-Kaisen-Hauses Bremerhaven ein:

  • Ein formuliertes Antragsschreiben mit Ihrer Unterschrift.
  • Nachweis über Ihre abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.
  • Ein erweitertes aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aller Haushaltsmitglieder.
  • Eine Haushaltsbescheinigung auf der alle Personen vermerkt sind, mit denen Sie eine häusliche Gemeinschaft bilden.
  • Ein aktuelles ärztliches Attest (über Ihren Masernschutz und Ihre  psychische und physische Gesundheit).
  • Eine aktuelle von Ihnen unterschriebene Kooperationsvereinbarung.

Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit Fachdienst.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten sie beim Fachdienst Kindertagespflege des Helene-Kaisen-Haus.

Welche Fristen sind zu beachten?

8 Wochen Beantragen Sie die Pflegeerlaubnis rechtzeitig. (ca. 6-8 Wochen vorher).

Wie lange dauert die Bearbeitung?

14 Tage

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.