Bewerbung um Aufnahme an einer Fachoberschule
Sie möchten sich um eine Aufnahmen in einer Fachoberschule in der Stadt Bremerhaven bewerben?
Die 1-jährigen und 2-jährigen Bildungsgänge der Fachoberschule führen zur Fachhochschulreife, der 1-jährige Bildungsgang Fachoberschule Klassenstufe 13 führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einem Nachweis über die 2. Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.
2-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 11 und 12:
Die 2-jährige Fachoberschule kann direkt nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule besucht werden. Im ersten Jahr wird der Unterricht von der fachpraktischen Ausbildung in einem Betrieb, in einer Einrichtung oder in der Schule begleitet und vermittelt fachpraktische Kenntnisse und Kompetenzen. Der Unterricht im 2. Jahr erfolgt in Vollzeitform.
1-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 12:
Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt in die 1-jährige Fachoberschule sind der Mittlere Schulabschluss und eine mindestens 2-jährige abgeschlossene und für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung oder der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren. Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform.
Fachoberschule, Klassenstufe 13:
Für besonders befähigte Absolventinnen und Absolventen der 2-jährigen Fachoberschule wird eine Klassenstufe 13 eingerichtet. Sie führt zur Fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht erfolgt in Vollzeitform.
Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Fachoberschule.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Fachoberschule finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Schulen in Bremerhaven".
Voraussetzungen
2-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 11 und 12:
- der Mittlere Schulabschluss
-
- mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,3 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
oder
-
- einer Schule mit Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, der auf dem erweiterten Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „ausreichend“, auf dem grundlegenden Anforderungsniveau je Fach mindestens mit der Note „befriedigend“ erworben wird
und
- die Vorlage eines Vertrages über ein geeignetes Praktikum, wenn die fachpraktische Ausbildung außerhalb der Schule stattfindet
und
- die Teilnahme an einem schulinternen Beratungsgespräch.
1-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 12:
- der Mittlere Schulabschluss,
- der Nachweis einer abgeschlossenen und für die Fachrichtung einschlägigen
-
- mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung (zusätzlich ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule beizufügen)
oder
-
- entsprechenden Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
oder
-
- Berufsausbildung nach Landesrecht mit staatlicher Abschlussprüfung,
- die Teilnahme an einem schulinternen Beratungsgespräch.
An die Stelle einer Berufsausbildung kann eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung oder in einem nach Landesrecht geregelten Beruf treten.
1-jährige Fachoberschule, Klassenstufe 13:
Abschlusszeugnis der 2-jährigen Fachoberschule (Fachhochschulreife) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5. Keines der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch darf die Note „mangelhaft“ ausweisen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule
in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar - Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
- Wählen Sie die gewünschte Fachoberschule aus.
- Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der gewünschten Schule ein.
- Nach erfolgter Auswahl durch die Schule erhalten Sie eine Mitteilung zu Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.
Rechtsgrundlagen
- § 16 Absatz 1 Ziffer 2d Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 28 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 33 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 6b BremSchVwG
- Verordnung über die Fachoberschule
Was muss ich noch wissen?
Formulare finden sich auf den Internetseiten der Fachoberschule.