Beglaubigungen von Ausweisdokumenten

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Die Beglaubigung dieser Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Ausweise
  • Pässe (keine Visa v. USA)

Voraussetzungen

  • Vorlage des Originaldokuments
  • Kopien werden immer vor Ort erstellt. Mitgebrachte Kopien werden nicht anerkannt. 

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

  • Eine Beglaubigung von Zeugnissen kann auch bei der ausstellenden Schule vorgenommen werden
  • Schriftstücke des Privatrechts bzw. für den privaten Gebrauch können bei jedem Notar beglaubigt werden.
  • Die Beglaubigungen ausländischer Dokumente nehmen die jeweiligen Auslandsvertretungen vor.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

2,10 Euro jede Seite
0,70 Euro pro Kopie