Beglaubigung von Unterschriften

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Die Beglaubigung von Unterschriften ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Unterschriften dürfen nur zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden beglaubigt werden:

Voraussetzungen

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass

Die Unterschrift muss persönlich bei der Bearbeitung unter den dazugehörigen Text geleistet werden.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Unterschriften für andere Zwecke (z.B. zur Vorlage einer ausländischen Behörde) und Blanko-Unterschriften werden beim Notar beglaubigt.

 

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

5,50 Euro