Beglaubigung von Schulzeugnissen

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Die Beglaubigung von Schulzeugnissen ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck der Bewerbung um einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Zeugnisse von Schulen (auch 2. Bildungsweg)
  • Zeugnis staatlicher Schulen

Voraussetzungen

  • Vorlage des Originaldokuments
  • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
  • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

  • Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.
  • Schulen dürfen die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

2,10 Euro erste Seite
0,30 Euro jede weitere Seite
0,70 Euro pro Kopie