Beglaubigung von Schriftstücken für Rentenangelegenheiten

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Für folgende staatliche Rentenversicherungsträger dürfen Beglaubigungen vorgenommen werden:

  • Rentenversicherungsanstalten
  • Pensionskassen
  • Seekassen
  • Knappschaften

Voraussetzungen

  • Vorlage des Originaldokuments
  • Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein
  • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
  • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

  • Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden
  • Die Schriftstückke können auch direkt bei Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden
  • Beglaubigungen für private Rentenversicherungen sind nicht gebührenfrei. 

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei