Termin vereinbaren (ab Do. 22.06.2023, 12:00 Uhr)
Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck für berufliche Zwecke düfen folgende Dokumente beglaubigt werden.
- Arbeitszeugnisse, z.B. über Referendarzeit, 2. Ausbildung
- Ausbildungszeugnisse (z.B. VHS, Fortbildungsakademien u.ä.)
Voraussetzungen
- Vorlage des Originaldokuments
- Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
- Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Rechtsgrundlagen
Was muss ich noch wissen?
- Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
2,10 Euro 1. - 5. Seite0,40 Euro ab der 6. Seite
0,70 Euro pro Kopie
Termin vereinbaren (ab Do. 22.06.2023, 09:15 Uhr)