Amtliche Beglaubigungen ausstellen lassen

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Amtliche Beglaubigungen von Dokumenten/Schriftstücken sind zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Die "amtliche" Beglaubigung ist von der "öffentlichen" Beglaubigung zu unterscheiden: Die öffentliche Beglaubigung nehmen Notare vor, die amtliche Beglaubigung eben "Ämter", also Behörden. In Bremerhaven sind das

  • die Standesämter für alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden) der dort geführten Personenstandsregister,
  • die Schulen für Schulzeugnisse und
  • alle übrigen Behörden für die von ihnen selbst ausgestellten Schriftstücke.
  • im Bürgerbüro Mitte und im Bürgerbüro Nord

Voraussetzungen

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Was kann amtlich beglaubigt werden?

Es können beglaubigt werden:

  • Abschriften oder Kopien von Schriftstücken, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder die von einer Behörde benötigt werden (z.B. Diplomurkunden, Schulzeugnisse, Einbürgerungsurkunden, usw.),
  • Computer-Ausdrucke, die im Original von einer Behörde erstellt wurden,:
  • private Schriftstücke (z.B. Arbeitszeugnisse)
  • Unterschriften unter Erklärungen, wenn die amtliche Beglaubigung verlangt wird.

Mitzubringen sind:

  • für die Beglaubigung von Schriftstücken: Original des Schriftstücks und eine gut lesbare Abschrift oder Fotokopie,
  • für die Beglaubigung einer Unterschrift: Pass oder Personalausweis.

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Wie lange dauert die Bearbeitung?


Welche Gebühren/Kosten fallen an?

2,10 Euro 1. - 5. Seite
0,40 Euro ab der 6. Seite
0,70 Euro pro Kopie