Status: Erledigt

Sachverhalt

Hier wird immer mehr und immer öfters der Gehweg komplett zugeparkt.
Fußgänger passen gerade so vorbei aber Kinderwagen z.b. passen nicht.
Vielleicht könnte man des durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich machen.

Notizen

15.07.2020:
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Fahrbahn den Kraftfahrzeugen und der Gehweg den Fußgängern vorbehalten sein soll. Dies sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Vielen Autofahrern ist häufig gar nicht bewusst, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Aus Bequemlichkeit wird dann gerade in Wohngebieten oder in der Innenstadt auf dem Bürgersteig geparkt – meist zum Ärger der Fußgänger.

Häufig führen Fußgänger auch größere Gegenstände mit sich, wie etwa Kinderwagen, Gepäck oder Regenschirme. Auch Rollstuhlfahrer benötigen ausreichend Platz auf dem Fußweg. Wird dieser von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen eingenommen, ist das zügige Vorankommen kaum noch möglich. Häufig müssen Passanten sogar auf die Straße ausweichen, was wiederum zu gefährlichen Situationen und im schlimmsten Fall sogar zu einem Unfall führen kann.

Wenn verbotswidrig auf dem Gehsteig geparkt wird, können Fußgänger behindert werden. Unter Umständen ist es Personen mit Kinderwagen oder Rollator sowie Rollstuhlfahrern nicht mehr möglich, das parkende Fahrzeug zu passieren.

Wir haben die zuständige Bußgeldstelle vom Bürger- und Ordnungsamt kontaktiert und um Kontrolle in diesem Bereich gebeten.

Ergebnis

15.07.2020:
Wir haben die zuständige Stelle beim Bürger- und Ordnungsamt kontaktiert und um eine Kontrolle der Gehwege in diesem Bereich gebeten.

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Stadtplanausschnitt
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