Status: Erledigt

Sachverhalt

Nach wie vor steht ein PKW-Anhänger im Mispelweg. Es wurde bereits gemeldet aber leider passiert nichts. Die Meldung ist inzwischen fast einen Monat her.

Notizen

06.02.2019:
Der Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wurde bereits über den Anhänger im Mispelweg in Kenntnis gesetzt. Ein Mitarbeiter war vor Ort und hat diesen im System aufgenommen. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird kontrolliert, ob der Anhänger entfernt wurde.

11.02.2019:
Nach Mitteilung des Außendienstes wurde der Anhänger überprüft und es wurde festgestellt, dass er inzwischen bewegt wurde. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist beginnt erneut. Eine Nachschau wird erfolgen.

Ergebnis

27.02.2019:
Der PKW-Anhänger im Mispelweg wurde nach Mitteilung des Außendienstes des Bürger- und Ordnungsamtes versetzt.

Nach § 12 der Straßenverkehrsordnung darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Stellflächen abgestellt werden. Nach dieser Zeit muss er umgeparkt werden. Er muss allerdings nicht ganz aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden.

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