Amt für Straßen- und Brückenbau/Abteilung Straßen- und Brückenunterhaltung, Straßenverkehrstechnik

Fährstraße 20
Technisches Rathaus
27568 Bremerhaven
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Fahrplanauskunft VBN
Arnold Christians
Abteilungsleitung
0471 590-3346
strassenundbrueckenbau@magistrat.bremerhaven.de
ÖffnungszeitenMo von 09:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 07:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Hinweis zur Barrierefreiheit
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 07:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Zugang: über den rechten Eingang an der Fährstraße - weiterer Aufzug in die oberen Etagen den Flur entlang
Parken: Behindertenparkplatz am Parkstreifen vor dem Eingang
WC: im EG
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Allgemeine Informationen:
Herstellung einer Zuwegung zum eigenen Grundstück über Straßenflächen, die nicht dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen (Geh- und Radwege sowie Grünflächen) |
Verfahrensablauf:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines an die Straße grenzenden Grundstückes |
Erforderliche Unterlagen:
Einzureichen ist das unterschriebene Antragsformular. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Herstellung einer Überfahrt. Alternativ kann auch der Onlinedienst „Grundstücksüberfahrt beantragen in Bremerhaven “ genutzt werden.
Fristen / Verfahrensdauer:
Ca. 2 Monate
Kosten / Gebühren:
Die Kosten und Gebühren für die Herstellung der Überfahrt errechnen sich nach dem tatsächlichen Aufwand und sind vom Antragsteller zu tragen. |
Rechtsgrundlagen:
§17 BremLStrG vom 20.03.1976 (BremGbl S. 341)