„Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) startet im Februar 2022 – Beratung auch über virtuellen Beratungsservice

Die Bremerhavener Stadtteile sollen lebendiger und l(i)ebenswerter werden.

Das kommunale Förderprogramm „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN) soll deshalb auch 2022 und 2023 fortgeführt werden. 2021 konnten 127 Projekte gefördert werden.

Ziel von WiN ist es, Leben und Arbeiten in den Stadtteilen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken. Dies soll durch Projekte in den Bereichen Stadtentwicklung, Arbeitsmarkt und Soziales, Jugend, Kultur, Umweltschutz und Sport geschehen. Antragsberechtigt sind u.a. lokale Initiativen, Gesellschaften des privaten Rechts ohne städtische Beteiligung, Vereine, Arbeits- oder Interessensgemeinschaften, Selbsthilfegruppen oder Netzwerke.

Federführend für die Umsetzung des Programms ist das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik. „Wir rechnen auch 2022 mit einer sehr hohen Resonanz“, so Melf Grantz, Oberbürgermeister und zuständiger Dezernent für den Arbeitsmarktbereich. „Gerade in der Pandemie ist bürgerschaftliches Engagement noch einmal wichtiger als je zuvor. Wir setzen darauf, dass sich weiterhin viele Bremerhavenerinnen und Bremerhavener kreativ und vielfältig für ihre Stadtteile einsetzen.“

Interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller haben die Möglichkeit, sich zu ihren Vorhaben beraten zu lassen. Erstmals ist dies, neben den klassischen Kontaktwegen, auch per Videochat möglich. Dienstags- und mittwochsvormittags sind hierfür hier Termine vereinbar.

Während 2021 das komplette Verfahren - einschließlich der Entscheidungen der Vergabeausschüsse für die WiN-Bezirke Nord und Süd - nur per Videokonferenz stattfinden konnte, besteht für 2022 Hoffnung, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Projekte im Mai 2022 vor dem Vergabeausschuss persönlich vorstellen können. „Auch für die WiN-Förderperiode 2022/2023 werden wir pandemiebedingt leider auf die Bürgerversammlungen zur Bildung der Vergabeausschüsse verzichten müssen. Wir werden abermals die Stadtteilkonferenzen und andere Institutionen um ihre tatkräftige Mitwirkung im Vergabeausschuss bitten“, erläutert Martina Tietjen, Amtsleiterin im Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik. „Wir sind aber zuversichtlich, dass mittels Konzepten wie 2G oder 3G der so wichtige direkte Austausch zwischen Vergabeausschuss und Projektträgern wieder ermöglicht wird.“

Anträge für die erste Vergaberunde können vom 1. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 eingereicht werden. Die WiN-Richtlinie wurde aufgrund der Erfahrungen von 2021 in Teilen angepasst beziehungsweise konkretisiert. Zudem hat das Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet, der als Hilfestellung von der Antragstellung über die Durchführung bis zur Abrechnungen der Projekte dienen soll. Alle Fördervoraussetzungen und weitere Informationen gibt es hier.

Interessierte Antragsstellerinnen und Antragssteller können sich wenden an:

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik
WiN-Koordination
Katje Gente
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42
27576 Bremerhaven
 win@magistrat.bremerhaven.de
 0471 5902706
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

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