Weiteres Gutachten zum Grundwasseranstieg in Wulsdorf liegt vor – Stadt prüft Hilfsmöglichkeiten

Den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven (EBB) liegt das neue Gutachten zum Grundwasseranstieg Wulsdorf vor, das auf der Homepage der EBB (www.ebb-bremerhaven.de, Bereich „Downloads“) eingesehen werden kann.

Das Gutachten wurde zur Vorbereitung einer langfristigen Wasserentnahme gefertigt, um die Datenbasis weiter zu verbessern. Dazu wurde über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren ein Versuchsbrunnen mit einer jährlichen Wasserentnahme von bis zu 100.000 Kubikmetern betrieben.

Hintergrund: Infolge der sukzessiven Aufgabe der Grundwasserentnahme durch die swb am Standort des Wasserwerks Bremerhaven-Wulsdorf bis zum Juni 2016 war das Grundwasser bis zum Sommer 2017 wieder auf seine ursprüngliche Höhe angestiegen. In der Folge kam es bei 79 Wohngebäuden zu Vernässungs- und Feuchtigkeitsschäden unterschiedlichen Ausmaßes.

Laut Gutachten erscheint die Entnahmen von mehr als 400.000 Kubikmetern Wasser pro Jahr zur Absenkung des Grundwasserspiegels unter die Kellersohle zahlreicher Häuser realisierbar. Dieses Wasser könnte zukünftig zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden. Um die Attraktivität für mögliche Investoren zu erhöhen, werden nun Angebote für ein Gutachtenpaket eingeholt. Mit dem Paket könnten spätere Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, da ein hydrologisches, ein bodenkundliches oder geotechnisches Gutachten bereits vorliegen würden.

Der weitere Betrieb des Versuchsbrunnens ist nicht mehr erforderlich und muss nach Wasserrecht eingestellt werden. Davon sind laut Gutachten im Wesentlichen drei Gebäude, bei denen unter jahreszeitlich günstigen Bedingungen eine Absenkung des Grundwasserspiegels unter die Kellersohle erreicht wurde, betroffen. Eine Förderung von Grundwasser ist aber ohne sinnhafte Nutzung nicht erlaubt.

„Wir sind uns bewusst, dass dieser notwendige Schritt für die Betroffenen enttäuschend ist“, so Stadtrat Bernd Schomaker, zuständiger Dezernent für die EBB. Derzeit könne auch noch keine Aussage getroffen werden, wann mit einer Nutzung des Wassers, etwa für die Wasserstoffproduktion, zu rechnen sei. „Daher wird zurzeit geprüft, ob die Idee der finanziellen Hilfe zur Selbsthilfe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erneut aufgegriffen werden kann“, so Schomaker abschließend.

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben