Wählerverzeichnisse für die bevorstehenden Wahlen

Das Bürger-und Ordnungsamt hat am vergangenen Wochenende die Wählerverzeichnisse für die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament, zur Bremischen Bürgerschaft und zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven erstellt.

Die Anzahl der Wahlberechtigten unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen Wahlberechtigungen:

• Für die Wahl zum Europäischen Parlament werden in den kommenden Tagen 80.298 Wahlberechtigte eine blaue Wahlbenachrichtigung erhalten.

• Für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und zur Stadtverordnetenversammlung erhalten 81.700 Wahlberechtigte eine weiße Wahlbenachrichtigung.

• 8.023 Wahlberechtigte sind ausschließlich für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung wahlberechtigt und erhalten eine gelbe Wahlbenachrichtigung.

Bei den Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft und zur Stadtverordnetenversammlung werden auch 1.758 16- und 17-Jährige erstmals wahlberechtigt sein. Weitere 159 16- und 17-Jährige EU-Bürgerinnen und Bürger sind erstmals zur Teilnahme an der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung aufgerufen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erhalten Wahlberechtigte, die bei allen Wahlen wahlberechtigt sind, zwei Wahlbenachrichtigungen. Grund hierfür ist, dass für die Wahlen im Land Bremen Wahlbenachrichtigungen in sogenannter „Leichter Sprache“ versandt werden müssen und dieses in der Europawahlordnung nicht vorgesehen ist. Wahlberechtigte, die per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen möchten, müssen aufgrund dieser Besonderheiten getrennte Briefwahlanträge für Europawahl und Bürgerschafts-/ Stadtverordnetenwahl stellen. Die Anträge auf Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Freitag, dem 24. Mai 2019, 18 Uhr, im Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Statistik und Wahlen, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven, vorliegen. Ausnahme: Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Briefwahlantrag noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich.

Unbedingt beachten: Wer für einen anderen Wahlberechtigten die Briefwahl beantragen will, muss eine Vollmacht mitbringen. Für Briefwählerinnen und Briefwähler, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, hat das Bürger- und Ordnungsamt im Stadthaus 5 und im Bürgerbüro Mitte eigene Wahllokale eingerichtet. Die Briefwahlunterlagen können auch online unter www.bremerhaven.de/briefwahl beantragt werden.

Die Öffnungszeiten für Briefwahlen im Stadthaus 5 (Zimmer 108 und 109) sind montags von 8 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr sowie dienstags bis freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr. Das Bürgerbüro Mitte hat montags bis freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr sowie samstags von 10 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben