Vermessungs- und Katasteramt bietet viele Dienstleistungen online an

Im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen werden Beschreibungen von Dienstleistungen der Behörden in Bremen und Bremerhaven abgeglichen und landeseinheitliche Wege geschaffen, die Leistungen online und ohne eine Registrierung beantragen zu können.

Landeseinheitlich ist es nun über bremerhaven.de möglich, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarten oder Liegenschaftsbeschreibungen), Flurstücksverschmelzungen, Flurstückszerlegungen sowie Grenzfeststellungen/Abmarkungen zu beantragen. Die Nutzerinnen und Nutzer werden dabei auf Formulare der Onlinedienste Bremen geleitet, die sie durch die erforderlichen Schritte führen. Je nach beantragter Leistung kann der Upload von Nachweisen, zum Beispiel einer Vollmacht, erforderlich sein.

Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster benötigt man u.a. als Nachweis von Flurstücksgrenzen und der Bebauung für den Kauf oder Verkauf von Immobilien oder bei Bauanträgen. Im vergangenen Jahr hat das Vermessungs- und Katasteramt etwa 4.000 solcher Anträge bearbeitet. Die Liegenschaftskarten oder -beschreibungen können direkt heruntergeladen und bezahlt werden. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt derzeit 25,00 Euro.

Um das amtliche Liegenschaftskataster übersichtlich zu gestalten, soll die Anzahl an Flurstücken möglichst geringgehalten werden. Um dies zu ermöglichen, können kostenfrei wirtschaftlich und örtlich einheitliche Flurstücke auf Antrag miteinander verschmolzen werden. Im vergangenen Jahr konnten 140 Flurstücke vereinigt werden. Nach einer Beantragung online dauert die Bearbeitung etwa vier Wochen.

Flurstücke zu zerlegen wird u.a. dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll. Es werden neue Flurstücke und damit auch neue Grenzen gebildet. Eine solche Zerlegung erfordert Messarbeiten vor Ort gemeinsam mit den Antragstellern und eine Umsetzung im Liegenschaftskataster, die bis zu acht Wochen Bearbeitungszeit erfordert. Die Kosten hierfür liegen je nach Aufwand bei mindestens 1.500,00 Euro.

Grundstücksgrenzen dienen der Rechtssicherheit, dem Grenzfrieden und der dauerhaften Eigentumssicherung. Die Lage von Grenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Mit Grenzfeststellungsmessungen und Abmarkungen kann die Lage der Grenzen vor Ort präzise bestimmt und abgemarkt werden. Nach ca. vier Wochen ist die Messung vor Ort durchgeführt. Weitere drei bis vier Wochen später sind die Vermessungsergebnisse ins Liegenschaftskataster übernommen. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte.

Folgende Links zu den neuen Anträgen und Leistungsbeschreibungen im Einzelnen:

Flurstückszerlegung:
https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFM_FlurZe

Flurstücksverschmelzung:
https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFM_FlurVe

Grenzfeststellung/Abmarkung:
https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFM_Abmark

Auszug aus dem Liegenschaftskataster:
https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFM_LiegKT

Auszug aus der Liegenschaftskarte (Kartenauszug):
https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/AFM_LiegKR

Weitere Auskünfte gibt es unter:

Vermessungs- und Katasteramt
Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven
Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven
 0471 5903307
 vermamt@magistrat.bremerhaven.de
www.vermessungsamt.bremerhaven.de

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