Unterhaltsvorschussleistungen seit 15. Juli 2023 online beantragen

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

So soll die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes gesichert werden. Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende in Bremen und Bremerhaven seit Samstag, dem 15. Juli 2023, auch bequem von zu Hause über ein Online-Formular stellen.

Der Antrag kann hier, über den auf dem Flyer enthaltenen QR-Code oder unter www.unterhaltsvorschuss-online.de geöffnet und ausgefüllt werden. So wird die Antragsstellung deutlich einfacher und bequemer.

Darüber hinaus besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag persönlich abzuholen und ausgefüllt bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Amt für Jugend, Familie und Frauen, Abteilung Soziale Leistungen, Stadthaus 2, Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40, abzugeben.

Flyer(PDF 744,7 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

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