Übergabe der ersten Lehramtsstipendien

In einer kleinen Feierstunde hat Bremerhavens Schuldezernent, Stadtrat Michael Frost, die erstmals vergebenen Lehramtsstipendien an 16 Studierende überreicht.

Das Lehramtsstipendium soll eine verlässliche Finanzierung der Regelstudienzeit gewährleisten, die praktischen Anteile des Studiums an den Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven ermöglichen und die Aufnahme des Referendariats an einer Schule der Stadtgemeinde Bremerhaven und später möglichst die Einstellung in den Schuldienst der Stadtgemeinde Bremerhaven gewährleisten. Die Stadt Bremerhaven bietet deshalb ab Oktober 2017 in jedem Jahr 16 Stipendien für die Lehrerausbildung an. Dieses Stipendium richtet sich an alle Lehramtsstudentinnen und -studenten, die den Plan verfolgen, in der Primarstufe oder in der Oberschule der Stadt Bremerhaven zu arbeiten (einschl. aller sonderpädagogischen Fachrichtungen). Auch Lehramtsstudenten mit beruflicher Fachrichtung können sich für dieses Stipendium bewerben.

Auch in den kommenden Jahren wird die Stadt Bremerhaven zur Sicherung der Unterrichtsversorgung auf die Einstellung von Lehrkräften in erheblicher Zahl angewiesen sein. Allein aufgrund des altersbedingten Ausscheidens werden in den nächsten zehn Jahren 315 Stellen neu besetzt werden müssen, das entspricht etwa 23 % der Gesamtzahl an Lehrerstellen. Die bisher getroffenen Maßnahmen der Aufstockung der Ausbildungskapazitäten beim Landesinstitut für Schule reichen dazu nicht aus. Gleichzeitig ist insgesamt auf dem Arbeitsmarkt bundesweit ein deutlicher Rückgang der Bewerberinnen- und Bewerberzahlen zu verzeichnen, der vor allem für die Primarstufe, die unterstützende Pädagogik, die berufliche Bildung und einzelnen Fächern Besorgnis erregende Ausmaße angenommen hat. Laut Aussage von Lehrerverbänden und Bildungsforschern fehlen allein im laufenden Jahr bundesweit zwischen 20.000 bis 25.000 Lehrkräfte.

Da das Lehramtsstudium in der Stadt Bremerhaven nicht möglich ist, ist der Magistrat auf die Einstellung auswärtiger Bewerberinnen und Bewerber angewiesen. Die Lehramtsstudierenden mit dem Wunsch, den Lehrerberuf später auch an einer Bremerhavener Schule auszuüben, sind die Zielgruppe des Lehrerstipendiums des Magistrats und bilden gemeinsam mit den in der Stadt ausgebildeten Referendarinnen und Referendaren die wichtigste Gruppe der Neueinstellungen.

Hintergrund:

I. Leistungen für Stipendiaten

1. Betreuung der Stipendiaten

Die Stipendiaten werden von einer erfahrenen Ansprechpartnerin betreut, die bei der Suche nach Partnerschulen hilft, Fortbildungsveranstaltungen organisiert, Stipendiaten bei Praktika betreut und die Abwicklung des Stipendiums sichert.

2. Fortbildungsveranstaltungen

Zur Betreuung der Stipendiaten gehört die Bildung einer Stipendiaten Gruppe. Diese trifft sich in Abständen um an Fortbildungsveranstaltungen, die u. a. auf die besonderen pädagogischen Herausforderungen der Stadt Bremerhaven vorbereiten. Dazu gehören u.a. das Kennenlernen preisgekrönter Bremerhavener Schulen, verschiedener schulnaher Stiftungen oder schulischer Kooperationsprojekte sowie die Möglichkeit an ausgewählten Fortbildungsangeboten des Lehrerfortbildungsinstituts Bremerhaven teilzunehmen.

3. Internationale Praktika

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einmal während des Bachelorstudiums und ein zweites Mal während des Masterstudiums für zwei Wochen eine Schule in einer Bremerhavener Partnerstadt kennenzulernen. Die durch das Praktikum verursachten Kosten hierfür übernimmt die Stadt Bremerhaven.

4. Unterstützung bei Forschungsaufträgen

Bei der Durchführung von Forschungsaufträgen der Universitäten erhalten die Stipendiaten besondere Unterstützung durch das Schuldezernat und Bremerhavener Schulen.

5. Partnerschule

Stipendiaten erhalten in Absprache zwischen Schule, Schulamt und Stipendiat eine Partnerschule. An dieser Schule können sie Praxiserfahrungen sammeln und in diesem Zusammenhang die an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Nach Möglichkeit sollen sie an diesen Schulen auch mögliche universitäre Arbeitsaufgaben bearbeiten.

6. Büchergeld

Stipendiaten erhalten mit dem Nachweis der Erfüllung ihrer Auflagen am Ende eines jeden Semesters ein Büchergeld in Höhe von 100 Euro.

7. Zinsfreies Darlehen

Stipendiaten können beim Magistrat der Stadt Bremerhaven einen Antrag auf Gewährung eines zinsfreien Darlehens in einer Höhe von bis zu 600 Euro/Monat für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren beantragen. Die Zahlung des Darlehens erfolgt Einkommens unabhängig. Die Rückzahlung hat nach Beendigung der Ausbildung des Referendariats zu erfolgen. Sollte die Einstellung im Schuldienst der Stadt Bremerhaven erfolgen, so wird die Rückzahlung gestundet und verringert sich pro Arbeitsjahr ab Einstellungsdatum um 1/5 der Summe bis zur völligen Aufzehrung der Darlehensschuld. Für die Darlehensschuld wird ein gesonderter notarieller Darlehnsvertrag mit Vollstreckungstitel geschlossen.

8. Arbeitsangebot

Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums erhalten Stipendiaten bevorzugt ein Angebot zur Aufnahme in den Pool der bezahlten Vertretungskräfte. Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums erhalten Stipendiaten bevorzugt ein Angebot zur erweiterten Beschäftigung (bis zu einer vollen Stelle) bis zum Erhalt eines Referendarplatzes. Nach erfolgreichem Referendariat erhalten die Stipendiaten ein Angebot zur Beschäftigung beim Magistrat Bremerhaven.

II. Anforderungen an die Stipendiaten

1. Praktische Beteiligung an schulischer Arbeit

In jedem Semester sind von den Stipendiaten 20 Stunden an einer Schule zu arbeiten.

2. Verpflichtende Beteiligung an Fortbildung

Die Stipendiaten sind verpflichtet, mindestens einmal im Semester an einem ganztägigen Fortbildungsangebot teilzunehmen.

3. Berichterstattung

Über im Rahmen des Stipendiums wahrgenommene Teilnahme an internationalen Praktika ist in der Stipendiaten Gruppe und ggf. auch an anderer Stelle eine Präsentation zu halten.

4. Bei Unterbrechung des Studiums

Sollte ein Stipendiat sein Studium unterbrechen wollen, so ist dies nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

5. Abbruch des Stipendiums

Die Stipendiaten Betreuerin des Schulamtes führt regelmäßig persönliche Gespräche mit jedem Stipendiaten. Diese Gespräche dienen der gemeinsamen Reflexion der persönlichen Entwicklung, des Studienverlaufs und des Ziels überdurchschnittlicher Studienleistungen. Die Stadt Bremerhaven kann von der Fortsetzung des Stipendiums zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies liegt vor beispielsweise vor, wenn die Studienleistungen nicht in allen Bereichen mit mindestens befriedigend bewertet werden oder es Hinweise gibt, dass ein zeitgerechter Studienabschluss nicht sichergestellt ist.

III. Auswahl der Stipendiaten

Das Stipendium muss in der Regel bis zum 25. Lebensjahr angetreten worden sein. Für Stipendiaten besteht keine Residenzpflicht in der Stadt Bremerhaven.

Dem Antrag sind beizufügen:

a) Motivationsschreiben, dass das Interesse am Lehrerberuf begründet.

b) Lebenslauf

c) Abiturzeugnis und Bescheinigung der Einschreibung bzw. Immatrikulationsbescheinigung.

d) Bescheinigung über soziales Engagement

e) Zwei Empfehlungsschreiben

Zum 1. Oktober 2018 stehen weitere 17 Stipendiatenplätze zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es per  lehramtsstipendium@magistrat.bremerhaven.de.

Über die Auswahl der Stipendiaten entscheidet eine vom Schuldezernenten berufene Kommission. Die Auswahl erfolgt aufgrund des perspektivischen Bedarfs für Schulstufen und Unterrichtsfächer.

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