Tag der offenen Tür in den Kindertageseinrichtungen

Die städtischen Kindertagesstätten bieten Eltern einen Tag der offenen Tür am Freitag, dem 19. Januar 2024 von 10.00 bis 17.00 Uhr an, um sich über das Angebot und die pädagogische Arbeit in den städtischen Einrichtungen informieren zu können.

Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme in Krippen und Kindertagesstätten in Bremerhaven beginnt am Montag, dem 15. Januar 2024, und endet am Mittwoch, dem 31. Januar 2024.

Für die Betreuung in Horten können Schulkinder im Zeitraum von Freitag, dem 1. März 2024, bis Freitag, dem 15. März 2024, angemeldet werden.

Die Träger der Kindertagesstätten raten allen interessierten Eltern, ihre Kinder in diesen Zeiträumen für den Sommer anzumelden. Eine solche Regelung ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sinnvoll: Zu diesem Termin gibt es die meisten freien Plätze, und viele Kindergruppen werden neu zusammengesetzt.

Eltern, deren Kinder unter sechs Jahre alt und im Stadtgebiet Bremerhaven wohnhaft sind, benötigen für eine Anmeldung die vom Amt für Jugend, Familie und Frauen mitgeteilte Kinder-Identifikationsnummer (KID). Die KID muss bei jeder Anmeldung eines Kindes zur Kindertagesbetreuung angegeben werden. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen beantwortet Fragen zur Kinder-Identifikationsnummer montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter 0471 5902409.

Eltern können ihre Kinder für den Besuch in Krippen, Kindertagesstätten und Horten mit dem dafür vorgesehenen Vordruck anmelden. Diese Anmeldungen nehmen alle Kindertagesstätten oder Hortstandorte an Grundschulen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen sowie der freien Träger entgegen. Zudem sind Anmeldungen auch online, über die Seiten der jeweiligen Kindertageseinrichtungen unter www.bremerhaven.de möglich.

Der Besuch der Kindertagesstätten für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, ist bei allen Trägern kostenfrei. Die Krippen sowie die alterserweiterten und Hort-Angebote sind beitragspflichtig. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind für alle Angebote von den Eltern zu tragen. Gegebenenfalls ist eine Kostenübernahme durch das Sozialamt oder das Amt für Jugend, Familie und Frauen möglich.

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