Steganlage in den Rohrniederungen wird ausgetauscht

Ab Montag, dem 24. Oktober 2022, beginnt das Amt für Straßen- und Brückenbau mit dem Rückbau der Steganlage einschließlich Wirtschaftsweg am Autohof an der Frederikshavner Straße (B71).

Mit dem Start der Baumaßnahme ist die direkte Verbindung zwischen Lindenallee und B71 unterbrochen. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Aufgrund der besonderen Lage der Baustelle im Landschaftsschutzgebiet Rohrniederungen sind die Bauarbeiten nur in einem begrenzten Zeitrahmen möglich. Sowohl bei der Grabenräumung als auch bei den Arbeiten an der neuen Steganlage sind artenschutzfachliche und artenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Der Rückbau erfolgt, bevor die Grabenfauna in die Winterstarre fällt. Der Einbau der Anlage hingegen muss bis März 2023 abgeschlossen sein.

Technische Beschreibung:
Die neue Steganlage wird 30 Meter lang und 2,50 Meter breit und erhält einen Belag aus rutschhemmenden Kunststoffplanken mit einem Geländer aus Holz. Der Böschungs- und Uferbereich der Steganlage wird mit vorhandenem Bodenmaterial wieder ausmodelliert. Die Arbeiten finden zum großen Teil im oder unter Wasser statt. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Weg beidseitig des Grabens auf einer Länge von zehn Metern mit einer Schottertragschicht und einer bituminösen Deckschicht befestigt.

Kosten und Finanzierung:
Gesamtkosten 330.000,00 Euro.
90% aus dem Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“.
10% städtischer Anteil.

§44 Bundesnaturschutzgesetz
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,

1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

In den Gräben der Rohrniederung ist das Vorkommen der Grünen Mosaikjungfer eine Art des Anhang IV der Flora – Fauna- Habitat-Richtlinie nachgewiesen. Die Art steht zugleich auf der Roten-Liste der Libellen in Niedersachsen und Deutschland mit der Gefährdungsstufe 2 (stark gefährdet). Sie ist eine der Zielarten der Rohrniederung.

Weitere Bild- und Textinformationen gibt es hier.

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