Stadtverordnetenversammlung und Landtag: Alles über die Doppelwahl am 22. Mai in der Seestadt

Hochspannung in Bremerhaven: Bei der Doppelwahl am Sonntag, 22. Mai, stimmen die Bürgerinnen und Bürger der Seestadt über die Stadtverordnetenversammlung und die Bremische Bürgerschaft (Landtag) ab. Sie entscheiden über die 48 Sitze des Stadtparlaments und die 15 Bremerhavener Landtagsmandate. Zum ersten Mal können die Wähler bei beiden Urnengängen je fünf Stimmen abgeben. Ebenfalls neu: Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre gesenkt.

Die wichtigsten Fakten zur Doppelwahl

Kandidaten und Parteien: Zur Wahl für die Bremische Bürgerschaft (Landtag) treten im Wahlbereich Bremerhaven 13 Parteien und Wählervereinigungen mit insgesamt 74 Kandidaten an. Für die Stadtverordnetenversammlung bieten zwölf Parteien und Wählervereinigungen 135 Bewerber auf.

Wahlberechtigte: Da bei der Kommunalwahl auch Bürger aus den Ländern der Europäischen Union (EU) mit Wohnsitz Bremerhaven mitstimmen können, ist die Zahl der Wahlberechtigten unterschiedlich. Nach bisherigem Stand sind für den Landtag 85 837 und für die Stadtverordnetenversammlung 89 186 Wähler zum Urnengang aufgerufen.

Vergleichszahlen: Die Ergebnisse früherer Wahlen zum Landtag und zur Stadtverordnetenversammlung finden Sie unter www.bremerhaven.de/stadt-politik/politik/wahlen/

Bisherige Sitzverteilung: Nach der Wahl vom 13. Mai 2007 ergab sich folgende Sitzverteilung für die Stadtverordnetenversammlung (im Laufe der Wahlperiode allerdings durch Parteiwechsel und -austritte verändert): SPD 16, CDU 12, Grüne 6, FDP 5, BIW, Die Linke und DVU je 3 Sitze. Vergleiche der Kommunalwahlen 2011 und 2007 werden jedoch nur bedingt möglich sein. Der Grund: Bei der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung gibt es künftig keine Fünf-Prozent-Klausel mehr.

Sitzverteilung 2007 für den Wahlbereich Bremerhaven in der Bremischen Bürgerschaft: SPD 5, CDU 4, Grüne 2, FDP, BIW, Die Linke und DVU je 1 Sitz (seither ebenfalls verändert).

Bisherige Mehrheitsverhältnisse: SPD und CDU haben in der Stadtverordnetenversammlung in den vergangenen vier Jahren eine Große Koalition gebildet.

Auswirkungen auf den Magistrat: Die Stadtverordnetenwahl hat auch Einfluss auf den Magistrat, der sich aus haupt- und ehrenamtlichen Dezernenten zusammensetzt. Dabei muss laut Stadtverfassung die Zahl der ehrenamtlichen höher sein als die Zahl der hauptamtlichen Magistratsmitglieder. Die hauptamtlichen Dezernenten (zur Zeit fünf) stehen nicht zur Abstimmung, sondern sind jeweils auf sechs Jahre gewählt, unabhängig von der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung. Die ehrenamtlichen Stadträte (derzeit sechs) werden von der Stadtverordnetenversammlung in der konstitutierenden Sitzung am 5. Juli für die Amtszeit bis 2015 bestimmt. Dabei müssen die in den Magistrat gewählten Politiker nicht zwangsläufig aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung kommen. Es können also auch ehrenamtliche Stadträte ohne kommunalpolitisches Mandat berufen werden.

Wahlablauf: Die Bremerhavener können in 75 Wahllokalen (geöffnet von 8 bis 18 Uhr) abstimmen, hinzu kommen 20 Briefwahlbezirke. In den Wahllokalen sind rund 400 Wahlhelfer im Einsatz. Wegen des großen Aufwands werden die Stimmen beider Wahlen diesmal nicht in den Wahllokalen, sondern zentral im Lloyd Gymnasium, Grazer Straße 61, von etwa 400 Schülern ausgezählt. Alle Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Arbeit je 30 Euro „Erfrischungsgeld“ (Wahlvorsteher wegen des höheren Arbeitsaufwands 40 Euro).

Wahlbereichs- und Stadtwahlleiter ist Magistratsdirektor Ulrich Freitag, sein Stellvertreter Wahlamtsleiter Horst Keipke (Telefon 0471/590-3700,  horst.keipke@magistrat.bremerhaven.de)

Wahlergebnisse: Der Stand der Auszählung kann am Sonntagabend ab ca. 21 Uhr (Landtag) und am Montag ab ca. 11 Uhr (Stadtverordnetenversammlung) in einer Großbildprojektion in der Aula des Lloyd Gymnasiums verfolgt werden.

Ergebnisdienst im Internet: Die aktuellen Zwischenstände und die vorläufigen amtlichen Endergebnisse gibt es auch im Internet beim Stadtportal www.bremerhaven.de(Link auf der Startseite).

Vorläufiges Endergebnis: Das Wahlamt rechnet damit, dass bei normalem Verlauf der Stimmenauszählung das vorläufige amtliche Endergebnis für den Landtag am Sonntag bis Mitternacht, für die Stadtverordnetenversammlung am Montagnachmittag vorliegt.

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