Sommer 2021 - Reiserückkehrende nach Bremerhaven

Aus Sicht von Ronny Möckel, Leiter des Gesundheitsamts, hat die Stadt Bremerhaven bisher gute Erfahrungen mit dem Verantwortungsgefühl seiner Reiserückkehrenden gemacht.

So kommen viele Personen Ihrer Pflichten gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung nach und melden sich vor der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet über das Einreiseportal (https://www.einreiseanmeldung.de) an oder melden sich unmittelbar beim Gesundheitsamt.

„Die Pandemie ist trotz steigender Impfquote, niedriger Krankenhausbelegung und moderater Inzidenzzahlen noch nicht vorbei. Daher gilt weiterhin der Hinweis auf die Anmeldepflicht nach § 3 der Coronavirus-Einreiseverordnung. Danach sind Personen, die aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen verpflichtet, sich vor der Einreise bei der zuständigen Behörde zu melden.“ erklärt Möckel. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Hochrisiko- und Virusvariantengebiete können auf der Homepage des Robert Koch-Instituts eingesehen werden. (www.rki.de/covid-19-risikogebiete)

Der Magistrat weist zudem auf § 4 der Coronavirus-Einreiseverordnung hin, danach haben sich Personen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland eingereist sind, unverzüglich für einen Zeitraum von zehn Tagen in Quarantäne zu begeben. Die Absonderung endet für genesene, geimpfte oder getestete Personen vor Ablauf der zehn Tage, wenn diese den Nachweis an die zuständige Behörde übermitteln. Im Fall eines Testnachweises darf die Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Einreisende aus einem Virusvariantengebiet sind sogar verpflichtet sich für 14 Tage abzusondern. Ausnahmen für genesene oder getestete Personen finden hier keine Anwendung. Für geimpfte Personen nur dann, wenn das Robert Koch-Institut bekanntgemacht hat, dass der Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist. „Die Quarantäne ist und bleibt ein wichtiges Instrument zur Eindämmung der Pandemie, daher wird die Einhaltung dieser auch weiterhin durch das Bürger- und Ordnungsamt kontrolliert. Wir werden daher in unseren Bemühungen nicht nachlassen und mögliche Quarantänebrecher mit einem Bußgeld belegen“, so Möckel weiter.

Weitere Informationen für Reiserückkehrer gibt es hier.

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