Schon bald die wichtigste Karte: Neuer Personalausweis ab 1. November

Er sieht aus wie eine Scheckkarte und enthält wie diese auch einen Chip. Ansonsten unterscheidet den neuen Personalausweis auf den ersten Blick nicht viel vom bisherigen. Allerdings kann er einiges - wenn sein Inhaber es denn nur will. Wer ab dem 1. November in den Bürgerbüros Nord oder Mitte einen Personalausweis beantragt, erhält automatisch die veränderte Ausführung, die mehrere Funktionen erfüllen kann.

Vorrangige Aufgabe des Dokuments ist und bleibt der Identitätsnachweis, der technisch verbessert und dadurch sicherer wurde, so Horst Keipke, Leiter des Bürger- und Ordnungsamts, das für Beantragung und Ausgabe des Ausweises zuständig ist. Denn neben den obligatorischen Personendaten werden für den neuen elektronischen Ausweis auch die biometrischen Daten des Lichtbilds im vorhandenen Chip gespeichert. „Für eine Identitätsfeststellung sind diese Daten eindeutig und schützen vor einer missbräuchlichen Nutzung“, erläutert Keipke. Zusätzlich kann der Antragsteller zwei Fingerabdrücke speichern lassen – „freiwillig“, wie der Amtsleiter anmerkt. In Hinblick auf das Lichtbild gelten die gleichen Bestimmungen wie beim elektronischen Reisepass, der seit 2005 ausgegeben wird: Das Gesicht muss zentriert erkennbar sein.

Neu ist, dass der Inhaber auf Wunsch seinen Ausweis mit einer Online-Funktion nutzen kann. „Das heißt, ich kann mich mit dem Ausweis online gegenüber Anbietern identifizieren“, erklärt Keipke. Zum Einsatz kann diese Funktion beim Bestellen von Waren in Online-Shops kommen. „Die Daten aus dem Ausweis, die der Anbieter von Leistungen benötigt, werden übertragen“, so der Amtsleiter. Damit entfalle der Aufwand, bei Online-Geschäften ein Formular mit den persönlichen Daten zu vervollständigen. Der Nutzer benötige zum Auslesen und Übermitteln der Daten ein Lesegerät. Seine Ausrüstung allein genügt allerdings noch nicht. „Die technischen Voraussetzungen müssen auf beiden Seiten gegeben sein“, stellt Keipke für die Online-Ausweisfunktion heraus. „Der Anbieter muss auch die Möglichkeiten zur Nutzung schaffen“ – eine Bedingung, deren Erfüllung der Anbieterseite freigestellt bleibt.

Darüber hinaus bietet der elektronische Ausweis die Möglichkeit, ihn mit Funktion einer digitalen Signatur zu versehen. Damit lassen sich am Computer Rechtsgeschäfte tätigen. Beim Abholen des Ausweises erhält der Inhaber laut Keipke deshalb eine PIN. „Außerdem muss er bei einem Trustcenter einen Zugangscode beantragen, um die digitale Signatur nutzen zu können.“

Die wichtigste Neuerung, die mit der Einführung des elektronischen Ausweises einhergeht, mag für manche jedoch anderswo liegen: bei den Kosten. Betragen diese bisher noch acht Euro, so werden sie sich ab 1. November auf 28,80 Euro erhöhen. Allerdings gilt für Bürger unter 24 Jahren eine reduzierte Gebühr von 22,80 Euro. Für die jüngsten Antragsteller trotzdem ein Nachteil: „Bisher war für 16-Jährige, die ihn zum ersten Mal beantragt haben, der Personalausweis gebührenfrei – seit vielen Jahren“, so Keipke. „Das ist jetzt vorbei.“ Ob eine Befreiung von der Gebühr ermöglicht werden kann, müsse im Einzelfall geprüft werden.

Die höheren Kosten erklären sich durch das umfangreichere Verfahren, das künftig für das Ausstellen eines Ausweises erforderlich wird. Sowohl auf technischer Seite – bei der Herstellung des Ausweises – als auch im Zusammenhang mit der Beantragung wird mehr Aufwand entstehen.

Das wirkt sich nicht nur bei den Kosten aus. „Wir rechnen damit, dass die Beantragung länger dauert“, sagt Horst Keipke. Es sei die Verpflichtung der Behörde, in jedem Einzelfall über den neuen Ausweis und seine Funktionen aufzuklären. „Ob – und welche – Maßnahmen wir ergreifen müssen, um eine zügigere Bearbeitung zu gewährleisten, ist abhängig von den Erfahrungen, die wir in der Praxis machen werden.“

Nach wie vor, so Keipke, lässt sich der Personalausweis „als reines Identitätspapier führen“. Die neue Online-Funktion des Ausweises lasse sich ausschalten. Die Frage der Datensicherheit könne bei dieser Entscheidung eine Rolle spielen. „Sicherheitsbedenken sind aber fehl am Platze“, meint Keipke, „es können keine persönlichen Daten ausgespäht werden“. Bei der Entwicklung des neuen Ausweises sei großer Wert auf Datensicherheit gelegt worden. So seien Kartenlesegeräte so konzipiert, dass sie einen Schutz gegen mögliches Ausspähen bieten. „Und die PIN sollte nur der Ausweisinhaber kennen“, zählt Keipke weiter auf. Die Nummer müsse bei jedem Vorgang eingegeben werden.

Als Startschuss für eine neue Entwicklung betrachtet Horst Keipke die Einführung des elektronischen Personalausweises: „Es ist ein Fortschritt, der nicht zu unterschätzen ist.“ Sollte sich die Online-Ausweisfunktion etablieren, wäre der Nutzer bei Online-Geschäften nicht mehr auf ständig wechselnde Passwörter oder Geheimnummern angewiesen. Und auch die elektronische Signatur könnte den Alltag deutlich erleichtern. „Meine wichtigste Karte“ – unter diesem Motto steht die Einführung des neuen Personalausweises beim Bundesinnenministerium. Für eine erkennbare Veränderung müssten nach Ansicht Keipkes noch andere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dass der Bürger durch die digitale Signatur bei Behörden überhaupt nicht mehr vorstellig werden muss, sei nicht abzusehen. So wie die Dinge derzeit liegen, bleiben bestimmte Vorgänge auch weiterhin von einer elektronischen Abwicklung ausgenommen: „Mit dem neuen Ausweis kann man jedenfalls nicht den nächsten beantragen“, sagt Horst Keipke – „das haut nicht hin“.

Weitere Infos im Internet:
www.personalausweisportal.de

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben