Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Zum Samstag, dem 31. Dezember 2022, läuft die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im § 20 a des Infektionsschutzgesetzes aus.

In Folge dessen werden sämtliche Prüfverfahren beim Gesundheitsamt Bremerhaven beendet und alle erhobenen, personenbezogenen Daten gelöscht. Das Meldeportal, über welches die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber betreffendes Personal melden mussten, wird zeitgleich geschlossen. Etwaig ausgesprochene Tätigkeits-/Betretungsverbote laufen ebenfalls zum 31. Dezember 2022 aus.

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