Ortsabwesenheit mit Jobcenter abstimmen

Vor den Sommerferien rechtzeitig Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen und Urlaub absprechen, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.

Warum muss eine Ortsabwesenheit mit dem Jobcenter abgestimmt werden? Wer vom Jobcenter bei der Suche nach einer neuen Arbeit unterstützt wird und Arbeitslosengeld II erhält, muss zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig vor Ort ein Bewerbungsgespräch zu führen. Wer sich nicht am Wohnort aufhält oder verreist (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), ist gesetzlich verpflichtet, hierfür vom zuständigen Jobcenter die Zustimmung einzuholen. Dann erhält man weiterhin Arbeitslosengeld II und ist krankenversichert. Dies gilt bei einer sogenannten Ortsabwesenheit von maximal 21 Kalendertagen und bei vorheriger Zustimmung durch das Jobcenter.
Eine Ortsabwesenheit kann üblicherweise telefonisch angefragt werden. Ab sofort ist eine Beantragung auch online über www.jobcenter.digital möglich. Damit es nicht zu finanziellen Nachteilen kommt, berät das Jobcenter gerne im Vorfeld zu allen Regelungen und Möglichkeiten.
Über das Online-Portal www.jobcenter.digital können ferner auch Informationen über sonstige Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen wie zum Beispiel eine Arbeitsaufnahme, Mieterhöhung oder eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden. Auch die erstmalige Beantragung oder die Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II können dem zuständen Jobcenter online übermittelt werden.

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