OB Grantz zum Bundesverfassungsgerichts-Urteil: "Außenweservertiefung unverzichtbar für den Hafenstandort Bremerhaven"

Die geplante Vertiefung der Außenweser als bisheriger Teil der Weseranpassung für die Berufsschifffahrt muss vom Gesamtplanverfahren abgetrennt und gesondert vorangebracht werden. Das fordert Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) nach dem gestern (12. September 2016) erfolgten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Weservertiefung. Gegen die Planungen der Länder Bremen und Niedersachsen hatte die Naturschutzorganisation BUND geklagt. Das Gericht hatte moniert, dass die drei Planungsschritte der Vertiefung von Außenweser, der Strecke von Bremerhaven bis Brake und von Brake bis Bremen in einem einzigen Planfeststellungsverfahren zusammengefasst wurden und die Planung für rechtswidrig erklärt.

„Damit zeigt das Gericht den Weg auf, wie die insgesamt notwendige Weservertiefung abzuarbeiten ist. Um die Bremerhavener Häfen zuverlässig und zeitnah für den Schiffsverkehr der Zukunft zu rüsten, ist nun die Abtrennung des Planverfahrens für die Außenweservertiefung von den Planungen für die anderen Abschnitte notwendig“, betonte OB Grantz. Dadurch würde dann auch die vom Gericht geforderte Abwägung im Sinne der europäischen Wasserrichtlinie in den drei getrennten Ausbauabschnitten möglich. OB Grantz: „Der Bund als Vorhabensträger ist gefordert, die erforderlichen Schritte dafür umgehend einzuleiten. Die Außenweservertiefung ist unverzichtbar für den Hafenstandort Bremerhaven, um im wirtschaftlichen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben.“

Für die Seestadt und auch für das niedersächsische Umland sei der Hafenumschlag von zentraler Bedeutung. OB Grantz: „Hier arbeiten tausende von Menschen, deren Wohl von einer funktionierenden und vorausschauenden Infrastruktur-Planung abhängig ist. Die Vertiefung der Außenweser sichert mit der Zufahrt großer Containerfrachter die Entwicklung des Hafens, unserer Stadt und der Region.“ Von der Bremer Landesregierung erwarte er daher, geschlossen hinter der Außenweservertiefung zu stehen und sich nachdrücklich für die Abtrennung der Planungsverfahren einzusetzen.

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