OB Grantz: Bremerhaven bekommt endlich eine Stiftung für das maritime Erbe

Die Zeugnisse der maritimen Geschichte Bremerhavens und der bremischen Häfen versinnbildlichen bis heute die Identität beider Städte, ihrer Bürgerinnen und Bürger und repräsentieren das Heimatempfinden der Menschen in Norddeutschland und darüber hinaus.

Um dieses kulturelle Erbe erhalten und pflegen zu können, wird die Stadt Bremerhaven die „Stiftung Maritimes Erbe im Lande Bremen“ ins Leben rufen.

„Das kulturelle Erbe unserer maritimen Geschichte ist von großem Wert für die Stadt Bremerhaven und das Land Bremen. Gleichzeitig werden viele historisch bedeutsame Relikte von Ehrenamtlichen gepflegt und bewirtschaftet. Mit der „Stiftung Maritimes Erbe im Lande Bremen“ wollen wir sicherstellen, dass auch in Zukunft diese Zeugnisse unserer Geschichte in den Städten Bremen und Bremerhaven erhalten bleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, so Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz.

Die „Stiftung Maritimes Erbe im Lande Bremen“ soll eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bremerhaven werden. Der entsprechende Magistratsbeschluss soll noch im April gefasst werden. Die Stiftung hat laut ihrer Satzung die Förderung der Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zum Zweck. Maritime Objekte, die die Geschichte der Seestadt Bremerhaven und der Stadt Bremen im Zwei-Städte-Staat Freie Hansestadt Bremen sowie die Bedeutung ihrer Häfen und der Schifffahrt repräsentieren, sollen erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu können auch Objekte wie z.B. Schiffe sowie Hafenbauwerke und -anlagen in das Eigentum der Stiftung übernommen werden. Neben Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen zum Thema fördert die Stiftung auch etwa notwendige Reparaturen an Schiffen. „Vorausgesetzt wird immer, dass mit der Förderung der Erhalt des kulturellen Erbes für die Öffentlichkeit sichergestellt wird“, so Grantz.

Struktur der Stiftung:

Organe der „Stiftung Maritimes Erbe im Lande Bremen“ sind der Vorstand, ein Kuratorium und ein Beirat. „Der amtierende Oberbürgermeister in Bremerhaven erhält je für die Dauer seiner Amtszeit einen Sitz im Vorstand“, erklärt Grantz. Zwei weitere Vorstandsmitglieder komplettieren das Verwaltungs- und Leitungsgremium der Stiftung. Vorstandsvorsitzender ist Peter Klett, Vorsitzender der Weser-Elbe Sparkasse (Wespa). Weiteres Vorstandsmitglied ist Rüdiger Pallentin, ehemaliger Chef der Bremerhavener Lloyd Werft. „Mit diesen Personalien verfügen wir sowohl für die finanziellen Angelegenheiten als auch für die maritimen Entscheidungen über exzellenten Sachverstand an der Spitze der Stiftung“, erklärt Grantz.

Das Kuratorium, das aus maximal zehn Mitgliedern besteht, entlastet den Vorstand, wacht über die Einhaltung des Stiftungszweckes und beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Magistrat für vier Jahre benannt. Das Gremium setzt sich aus einem Vertreter der Seestadt Bremerhaven (auf Vorschlag des Magistrats) und einem Mitglied des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Stadtgemeinde (auf Vorschlag des für Häfen zuständigen Senatsressorts), einem Vertreter der Weser-Elbe Sparkasse, zwei Vertretern der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, einem Vertreter des Wirtschaftsverbandes Weser, einem Vorstandsmitglied der BLG Logistics AG & Co. KG und einem Vertreter der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zusammen.

Mitglieder des Kuratoriums sind Bremerhavens Bürgermeister Torsten Neuhoff, Uwe Beckmeyer (ehemaliger Staatssekretär und Maritimer Koordinator der Bundesregierung), Rolf Sünderbruch (stellv. Vorstandsvorsitzender der Wespa), Dr. Matthias Fonger (Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen), Thorsten Rönner (Schiffbauunternehmer), Frank Dreeke (Vorstandsvorsitzender BLG) und Ingo Kramer (Vorsitzender der DGzRS).

Die Mitglieder des Beirates werden vom Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes berufen. Für jedes bedeutende maritime Objekt, dessen Erhalt und Pflege unter den Stiftungszweck gemäß § 2 fällt, gehört je ein Vertreter der Körperschaft, die Eigentümer des Schiffes bzw. maritimen Objektes ist, dem Beirat an.

Die Stiftung finanziert sich aus einem Anfangs-Grundstockvermögen von 50.000 Euro und einem Anfangs-Verbrauchsvermögen von 400.000 Euro. Die finanziellen Mittel werden von der Kulturstiftung der Weser-Elbe Sparkasse bereitgestellt. „Damit kann die ,Stiftung Maritimes Erbe im Lande Bremen‘ maßgeblich zum Erhalt und der Aufwertung der einzelnen Objekte beitragen“, erklärt Peter Klett. Gleichwohl sei die Stiftung auch auf Spenden angewiesen. „Wir hoffen, dass unsere Arbeit bald Früchte trägt und weitere Unterstützung nach sich zieht“, so Klett weiter.

Grantz abschließend: „Ungeachtet der Errichtung einer Stiftung bleibt es auch in Zukunft bei den Anstrengungen der Stadt Bremerhaven, ihre aus historischer und touristischer Sicht wertvollen maritimen Schätze für nachfolgende Generationen zu erhalten. Mit der ,Stiftung Maritimes Erbe im Lande Bremen‘ wird dieses Engagement sinnvoll ergänzt und nachhaltig gestärkt.“

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