Neujahrsreinigung 2024: Gehwege der „Alten Bürger“ bleiben ausgenommen

Die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) weisen darauf hin, dass sie, wie in der Vergangenheit, die Gehwege bei der Neujahrsreinigung im Bereich „Alte Bürger“ nicht mitreinigen werden.

Nur die Fahrbahn liegt in der Zuständigkeit der EBB.

Die Werbegemeinschaft „Alte Bürger“ hat sich dieser Sache angenommen und Ihre Mitglieder informiert.

Die EBB möchte auf diesem Wege auch auf die Anliegerverpflichtung zur Reinigung der Gehwege nach dem Bremischen Landesstraßengesetz, hier die §§ 39 bis 42, im gesamten Stadtgebiet hinweisen. Dort heißt es: „Wer eine Straße verunreinigt, hat die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Weiter heißt es: „Dem Anlieger obliegt die Reinigung der dem Fußgängerverkehr dienenden Straßenteile.“ Dies gilt auch für Silvestermüll wie zum Beispiel Feuerwerksbatterien oder Flaschen. Deshalb appelliert die Straßenreinigung an die Bürgerinnen und Bürger, die Bereiche, für die sie verantwortlich sind, vom Silvestermüll zu reinigen.

Schwerpunkte für die Neujahrsreinigung sind wie in den vergangenen Jahren der Weserdeich und die Fußgängerzone sowie der Hauptbahnhof und der Konrad-Adenauer-Platz.

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