Neuer Online-Service für Widerspruch gegen Datenübermittlung

Im Zuge der weiteren Digitalisierung der Dienstleistungen des Bürger- und Ordnungsamtes können nun Widersprüche gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz online abgewickelt werden ohne einen notwendigen Besuch des Bürgerbüros.

Es handelt sich im Einzelnen um Widersprüche gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen sowie aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk.

Der Online-Service ist hier zu finden.

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