Mund-Nasen-Bedeckung auf Parkplätzen Pflicht

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist seit dem 01.12.2020 auch auf Parkplätzen der jeweiligen Verkaufsstätte Pflicht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes und der Ortspolizeibehörde haben in den vergangenen Tagen des Öfteren Verstöße in diesem Zusammenhang festgestellt. Weitere Details sind in der 22. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachzulesen. Die jeweils aktuelle Coronaverordnung und weitere Vorschriften mit Corona-Bezug finden Sie hier.

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