Maskenpflicht an Haltestellen entfällt

Mit der ersten Verordnung zur Änderung der 29. Coronaverordnung, die am 26. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, entfällt die Maskenpflicht an Haltestellen im Land Bremen.

Damit erfolgt eine Angleichung der Regelungen in Niedersachsen. Dort besteht die Maskenpflicht an Haltestellen ebenfalls nicht mehr. Ausgenommen davon sind vollständig geschlossene Haltestellen, dort gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin und auch bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs gilt die Maskenpflicht fort.

Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in medizinischen Bereichen, in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in der ambulanten Pflege in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Der Magistrat hat in seiner heutigen Sitzung die entsprechende Allgemeinverfügung bis zum 24. November 2021 verlängert.

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