Magistrat beschließt Fahrradvorschussrichtlinie

Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Melf Grantz hat der Magistrat in seiner heutigen (29. September 2021) Sitzung eine Fahrradvorschussrichtlinie beschlossen, um damit die Nutzung des nachhaltigen und umweltverträglichen Fahrradverkehrs in Bremerhaven durch Bedienstete des Magistrats zu fördern.

Für alle Bedienstete des Magistrats besteht damit die Möglichkeit, einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss zu bekommen, um damit ein Fahrrad kaufen zu können.

„Nachdem die Lösung über das im Tarifvertrag des Öffentlichen Diensts vereinbarte Fahrradleasing nicht die Zustimmung der Mitbestimmungsgremien gefunden hat, übernimmt der Magistrat nun die Regelung der Bremischen Fahrradvorschussrichtlinie“, erklärt OB Grantz. Die Richtlinie, die im Vorfeld mit den Personalräten abgestimmt wurde, tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Aktuell sind dafür rund 170.000 EUR vorgesehen, so dass bei Ausschöpfung des maximal zulässigen Vorschusses (entspricht 2.600 EUR) in jedem Einzelfall somit 65 Bedienstete von der Regelung profitieren könnten. Der Vorschuss ist in höchsten 48 Monatsraten zu tilgen, wobei die Mindestrate bei 20 EUR liegt. Der Magistrat hat beschlossen, dass bis zum 1. Juli 2023 ausgewertet werden soll, wie die neue Regelung angenommen wird.

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