Magistrat beschließt Aussetzung der Beitragspflicht für Kindertageseinrichtungen

In seiner heutigen Sitzung (25. November 2020) hat der Magistrat beschlossen, die Beitragspflicht für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege rückwirkend zum 1. November 2020 auszusetzen.

„Auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie können die vereinbarten Betreuungszeiten nicht immer in vollem Umfang eingehalten werden“, so der zuständige Dezernent für Jugend, Familie und Frauen, Stadtrat Michael Frost. „Aus diesem Grunde möchte der Magistrat den Eltern in finanzieller Hinsicht entgegenkommen und sie von den Beitragszahlungen entlasten. Die Aussetzung, die zunächst nicht befristet ist, beinhaltet auch die Beiträge für die Mittagsverpflegung.“

Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie zeigt in Bremerhaven kontinuierlich hohe Infektionszahlen. Der Inzidenzwert (Anzahl von Infektionen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner) ist in Bremerhaven auf deutlich über 50 gestiegen. Um dem Gesundheitsamt weiterhin eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, wurde der Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen Anfang November eingeschränkt. Eine weitere Reduzierung der Kohortengröße wird derzeit vom Amt für Jugend, Familie und Frauen vorbereitet. „Damit“, so Stadtrat Frost, „wollen wir etwaige Quarantäneanordnungen auf möglichst wenige Kinder begrenzen, um die Betreuung für möglichst viele Kinder jeweils fortsetzen zu können.“

Für Fragen können Eltern sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kinderförderung wenden.
 0471 5902506,  0471 5902409, und  0471 5902408
 kinderfoerderung@magistrat.bremerhaven.de

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