Lockerungen für die Stadt Bremerhaven

Aufgrund der Unterschreitung der 100er Inzidenz gelten in Bremerhaven ab morgen (Donnerstag, 20. Mai 2021) neue Regelungen.

Damit tritt die sog. Bundesnotbreme gemäß Infektionsschutzgesetz außer Kraft.

Zuvor wurde die Inzidenz laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) in Bremerhaven an fünf aufeinander folgenden Werktagen (12. Mai, 14. Mai, 15. Mai, 17. Mai, 18.Mai) unterschritten. Daher wurde heute (19. Mai 2021) eine Bekanntmachung auf der Website der Stadtverwaltung veröffentlicht, so dass die neuen Regelungen ab morgen in Bremerhaven gelten. So tritt u. a. ab morgen (Donnerstag, 20.Mai 2021) die Ausgangssperre außer Kraft. Auch ist das Terminshopping nun wieder ohne einen vorherigen Test möglich.

Aufgrund der stabilen Inzidenzlage in Bremerhaven hat der Magistrat heute auch seine städtische Allgemeinverfügung vom 30.April 2021 aufgehoben. Danach gilt ab morgen (Donnerstag, 20.Mai.2021) keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Straßen (Hafenstraße, Innenstadt, Grashoffstraße, Georgstraße, Hauptbahnhof) und zukünftig gibt es auch keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Autos.

Es gelten weiterhin die Regelungen der aktuellen 25. Coronaverordnung des Landes. Diese wird voraussichtlich mit Wirkung vom 21. Mai 2021 durch die 26. Landesverordnung ersetzt. Ab Freitag (21. Mai 2021) kommen dann in der Stadtgemeinde Bremerhaven zusätzliche Freiheiten hinzu (u. a. Außengastronomie, Beherbergung etc.). Die konkreten Lockerungen können der Senatspressemitteilung vom 18. Mai 2021 entnommen werden.
(www.senatspressestelle.bremen.de)

„Auch wenn es nicht ganz einfach ist, die verschiedenen Regelungen zu verstehen, kann in der Summe gesagt werden, dass die nun geltenden Lockerungen ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität sind. Ich bitte trotzdem alle Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin an die AHA-Regeln zu halten, damit wir bestenfalls die 100er Inzidenz nie wieder in Bremerhaven überschreiten“, so Oberbürgermeister Melf Grantz.

Durch die Unterschreitung der 100er Inzidenz gelten für die Schulen auch wieder die Regelungen der Coronaverordnung des Landes. Der Senat hat hierzu festgelegt, dass der Unterricht der Grundschulen unterhalb der Inzidenz von 100 im Klassenverband erfolgen soll, während der Unterricht der weiterführenden Schulen bis zum Schuljahresende im Wechselbetrieb bleibt. „Entsprechend starten die Grundschulen ab kommenden Donnerstag (20. Mai 2021) in einen eingeschränkten Regelbetrieb in Klassenstärke. Die Schulen informieren die Eltern über die Umsetzung. Für die Kindertageseinrichtungen ergeben sich keine Änderungen, sie befinden sich bereits in einem eingeschränkten Regelbetrieb“, so der zuständige Dezernent, Stadtrat Michael Frost.

Alle gültigen Vorschriften und Regelungen für die Stadt Bremerhaven sind hier einzusehen.

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