Kommunaler Inzidenzwert

Der Magistrat nimmt die heute (19. August 2021) in Kraft getretene Allgemeinverfügung zum Anlass, den Inzidenzwert der Stadtgemeinde Bremerhaven zukünftig differenzierter zu betrachten.

„Der Magistrat legt Wert darauf, die Inzidenzzahlen für die Stadtgemeinde Bremerhaven ohne die Corona-Fälle aus dem stadtbremischen Überseehafengebiet im Auge zu behalten,“ so Bürgermeister Torsten Neuhoff.

Infizierte Personen im stadtbremischen Überseehafengebiet werden grundsätzlich vom hafenärztlichen Dienst betreut. Der hafenärztliche Dienst ist erste Anlaufstelle für alle gesundheitlichen Fragen, die auf See- und Binnenschiffen auftreten, das gilt sowohl für Seeleute als auch Passagiere. Aufgrund der engen räumlichen Nähe und der guten organisatorischen Kontakte zwischen dem Hafengesundheitsamt und dem Bremerhavener Gesundheitsamt, erfolgt die Einbindung in das gesundheitliche Meldewesen zum Robert Koch-Institut über das kommunale Gesundheitsamt Bremerhaven. Das gilt allerdings nur für infizierte ausländische Seeleute im stadtbremischen Überseehafengebiet. Deutsche Seeleute oder Passagiere werden nach dem Wohnortprinzip an das zuständige Gesundheitsamt des ersten Wohnsitzes weitergemeldet. Der aktuelle Anstieg des Inzidenzwertes schließt zwar auch Corona-Fälle unter ausländischen Seeleuten mit ein, führt aber bei einem Abzug dieser Fälle nicht dazu, dass der Schwellenwert von 35 unterschritten wird.

„Ich bin mir mit dem Leiter des Gesundheitsamts einig, dass wir die Lage genau beobachten müssen und den Ermessensspielraum, den uns die 28. Coronaverordnung eröffnet, auch nutzen sollten. Unsere Maßnahmen werden daher immer unter Abwägung des jeweiligen Infektionsgeschehens getroffen und können auch dazu führen, dass wir nicht tätig werden, sofern der Anstieg der Inzidenz allein auf infizierte ausländische Seeleute im stadtbremischen Überseehafengebiet zurückzuführen ist,“ so Oberbürgermeister Melf Grantz.

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