Jobcenter Bremerhaven übernimmt ab 1. Juni 2022 Leistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Wechsel in der Betreuung - Magistrat und Jobcenter stimmen Übergang der Zuständigkeit zum 1. Juni ab.

Ab dem 1. Juni 2022 übernehmen bundesweit Jobcenter die Grundversorgung und Sicherstellung existentieller Bedarfe für die schutzsuchenden Geflüchteten aus der Ukraine. Zurzeit sind knapp 1.800 geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Bremerhaven registriert.

Um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, ist neben der Antragsstellung beim Jobcenter ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine Bescheinigung, die die Antragstellung bestätigt, notwendig. Diese werden durch die Abteilung Migration und Einbürgerung des Bürger- und Ordnungsamtes ausgestellt. Noch notwendige erkennungsdienstliche Behandlungen können nachgeholt werden. Auch sollte eine Bankverbindung in Deutschland vorhanden sein, die unkompliziert beantragt werden kann.

Mitarbeitende des Jobcenters Bremerhaven informieren in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialamt und der Abteilung Migration und Einbürgerung Ukraine-Flüchtlinge über die notwendigen Schritte und Voraussetzungen zur Antragstellung. Der erste Anlaufpunkt für Neuankommende nach dem 1. Juni 2022 bleibt weiterhin das Integrationszentrum in der Wiener Straße.

„Selbstverständlich erhalten die Geflüchteten aus der Ukraine das komplette Beratungs- und Förderangebot wie alle anderen Leistungsbeziehenden auch“, betont Nina von Rittern, Geschäftsführerin des Jobcenter Bremerhaven. Dazu zählen neben der schulischen und beruflichen Qualifikation inkl. Sprachförderbedarf sowie ggf. notwendiger Anerkennungsverfahren auch die persönlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. Kinderbetreuung. Alles dies sind wichtige Voraussetzungen, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

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