Grünes Licht vom Magistrat: Das Mediterraneo kann sonntags öffnen

Grünes Licht für den Sonntagsverkauf im Mediterraneo: Nach Senat und Bürgerschaft hat auch der Magistrat mit einer Rechtsverordnung den Weg für den zusätzlichen Einkaufsbummel freigemacht. Die Geschäfte können in diesem Jahr an 20 Sonntagen von Anfang Juli bis zum 22. November öffnen.

Diesen Zeitraum legte der Magistrat in einer Rechtsverordnung fest, die sich an der Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes für Touristengebiete orientiert. Landesregierung und Landtag hatten entschieden, dass im Mediterraneo "an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden Lebensmittel zum sofortigen Verzehr, Tabakwaren, Schnittblumen, Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind", angeboten werden dürfen. An 20 Tagen ist zusätzlich der Verkauf von Waren möglich, die "für die touristische Nutzung von Bedeutung" sind. Bis zum 22. November werden diese 20 Sonntage in den verbleibenden Monaten voll ausgeschöpft, sodass die Rechtsverordnung für 2009 den Verkauf des gesamten Warenangebots im Mediterraneo erlaubt.

Mit der Gesetzesänderung ging die Zuständigkeit für die Rechtsverordnungen, in der die Einzelheiten des sonntäglichen Verkaufs festgelegt sind, vom Land auf den Magistrat über. Daher musste auch für das Schaufenster Fischereihafen eine neue Regelung geschaffen werden. Dort kann jährlich an 40 Sonn- und Feiertagen von 10. April bis 20. Dezember das touristische Warenangebot verkauft werden.

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