Grünen-Klage abgewiesen: Stadtrat kann am Donnerstag gewählt werden

Die Stadtverordnetenversammlung kann in ihrer Sitzung am Donnerstag einen hauptamtlichen Sozialdezernenten als Nachfolger des neuen Oberbürgermeisters Melf Grantz wählen. Das Verwaltungsgericht Bremen wies heute (Dienstag) den Antrag auf Einstweilige Anordnung der Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen den Magistrat ab, mit der sie die Ernennung eines Stadtrats zum jetzigen Zeitpunkt verhindern wollte. Begründung des Gerichts: Die Wahl verletze die Grünen nicht in ihren Rechten als Fraktion und erfolge nicht "zur Unzeit". Außerdem gebe es nur einen amtierenden Oberbürgermeister, und der heiße Melf Grantz.

Der Magistrat, so der OB, fühlt sich durch den Richterspruch in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Aufgrund dieses Beschlusses habe ich ein noch sichereres Gefühl, dass die Wahl am Donnerstag rechtmäßig ist“, kommentiert Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken die Entscheidung. „An der vorgesehenen Tagesordnung wird sich nichts ändern.“

In ihrer Klage hatten die Grünen darauf verwiesen, dass Ex-Oberbürgermeister Jörg Schulz weiterhin dem Magistrat angehöre. Der frühere OB war vom Magistrat zum Jahreswechsel auf eigenen Wunsch bis zum Ende seiner Amtszeit am 30. November ohne Bezüge beurlaubt worden. In diesem Zeitraum, so die Grünen, sei es nicht auszuschließen, dass Schulz in sein Amt zurückkehre. Der bisherige Sozialstadtrat Grantz sei deshalb „zur Unzeit“ zum neuen Oberbürgermeister gekürt worden, und folglich werde auch sein eigener Nachfolger „zur Unzeit“ gewählt.

Das Verwaltungsgericht hält in seinem Beschluss zwar die Klage der Grünen für zulässig, schließt sich aber der Auffassung des Magistrats an, dass die Rechte der Fraktion nicht verletzt würden. Davon sei nur auszugehen, wenn die Wahl „willkürlich vorverlegt“ und die Chance der parlamentarischen Minderheit gemindert werde, darauf Einfluss zu nehmen.

Mit der Ernennung von Grantz zum Oberbürgermeister habe jedoch dessen Amtszeit als Sozialstadtrat geendet. Diese Stelle sei somit „endgültig und uneingeschränkt“ freigeworden, unabhängig davon, dass die Amtszeit des früheren Oberbürgermeisters Schulz noch nicht abgelaufen ist. „Bei dieser Sachlage“, so das Gericht, müsse der Magistrat das Amt entgegen dem Wunsch der Grünen nicht bis zur Kommunalwahl freihalten. Eine Stadtratswahl „zur Unzeit“ liege nicht vor, sodass am 3. Februar ein neues hauptamtliches Magistratsmitglied berufen werden könne.

Für die Richter sprechen „ausreichende Anhaltspunkte“ dafür, dass eine Rückkehr von Schulz auf den Sessel des Oberbürgermeisters „mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen“ sei. Nachdem er den Richterdienst auf eigenen Wunsch verlassen habe und in die Privatwirtschaft gewechselt sei, werde er seine Beurlaubung als Oberbürgermeister nicht mehr aufheben lassen. Fazit des Verwaltungsgerichts: „Im Magistrat wird die Funktion des amtierenden Oberbürgermeisters nur von einem einzigen Organwalter, Herrn Grantz, wahrgenommen.“

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