Fortführung des Soforthilfeprogramms für den Sport bis Ende 2020

Der Senat in Bremen und die Deputation für Sport haben die Fortführung des Soforthilfeprogramms für den Sport bis Ende 2020 beschlossen.

Sportvereine aus Bremen und Bremerhaven können einen zweiten Antrag auf Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen, wenn sie aufgrund der Coronakrise im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2020 Einnahmeausfälle haben. Hat ein Verein bis zum 31. August 2020 noch keinen Antrag gestellt, kann er zwei Anträge bis zu je 5.000 Euro einreichen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf bis zu 25.000 Euro bei Nachweis der Existenzbedrohung zu stellen. Einzelheiten der Förderung sind in der Richtlinie nachzulesen, die das Sportamt Bremen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Sport und Freizeit in Bremerhaven erstellt hat. Darin ist auch festgelegt, dass die Bremerhavener Vereine die Anträge bis zum 30. November 2020 beim Amt für Sport und Freizeit (Postfach 210360, 27524 Bremerhaven) stellen müssen.

Die Richtlinien für das Sofortprogramm können die Vereine hier herunterladen.

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