Corona: In Bremerhaven gilt nun Stufe 2 der Landesverordnung

Der Magistrat hat sich heute (6. Oktober 2021) ausführlich mit der Coronalage in Bremerhaven beschäftigt.

Bürgermeister Torsten Neuhoff, der die Sitzung leitete, fasst die Beratung folgendermaßen zusammen: „Laut der 29. Coronaverordnung des Landes Bremen ist seit dem 1. Oktober 2021 die Hospitalisierungsinzidenz das Leitkriterium für Schutzmaßnahmen. Wenn, wie zu erwarten, diese Hospitalisierungsinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 6 liegt, gilt die Warnstufe 2. Dies ist für Bremerhaven für heute zu erwarten. Infolgedessen wird in Bremerhaven mit Wirkung vom 8. Oktober 2021 die Warnstufe 2 gelten.“ Für weitere Maßnahmen sieht der Magistrat nach Bewertung der aktuellen Lage zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf, erklärt der Bürgermeister.

Durch die in Bremerhaven traditionell sehr umfangreichen Testungen konnte festgestellt werden, dass bei sehr intensiven Kontakten (z.B. häusliche Kontakte) trotz Impfung eine Infektion keinesfalls eine Ausnahme darstellt. Insofern tragen auch geimpfte Personen relevant zur aktuellen Inzidenz bei. Allerdings ist die Krankheitsschwere nach Beobachtungen des Bremerhavener Gesundheitsamts deutlich davon abhängig, ob jemand geimpft und genesen oder nicht geimpft ist. Festzustellen ist, dass die aktuelle Last in den Krankenhäusern fast ausschließlich durch ungeimpfte Personen verursacht wird. Deshalb ist der Magistrat einhellig der Meinung, dass die Impfkampagne in Bremerhaven weiter vorangetrieben wird. Nach Erkenntnissen des Gesundheitsamts wird die derzeitige Inzidenz primär von Ungeimpften getragen. Betroffen sind auch junge Menschen, für die keine (<12 Jahre) oder keine dringende Impfempfehlung (>12 Jahre) vorliegt, da das individuelle Erkrankungrisiko in dieser Altersgruppe sehr begrenzt ist. Als wichtige Maßnahme zum Schutz vulnerabler Gruppen wurde bereits die 3.-Impfung eingeleitet, außerdem gilt unverändert die „Allgemeinverfügung der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in medizinischen Bereichen, in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in der ambulanten Pflege in der Stadtgemeinde Bremerhaven vom 01.10.2021“. Wie dem Magistrat berichtet wurde, funktioniert die Arbeit der Containmentscouts zur Identifizierung und Unterbrechung von Infektionsketten weiterhin gut. „Aus all diesen Erkenntnissen heraus sieht der Magistrat von sogenannten weiteren Maßnahmen nach der Coronaverordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab“, fasst Bürgermeister Neuhoff die Situation zusammen und weist darauf hin, dass die 7-Tage-Inzidenz in den vergangenen vier Wochen relativ stabil geblieben ist.

Zusammengefasst bedeutet die Warnstufe 2:

  • Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen draußen
  • MNB-Pflicht in sonstigen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Kundenverkehrs zugänglich sind
  • wie in Warnstufe 1: 3-G-Regel in geschlossenen Räumen (Ausnahme: der Betreiber/die Betreiberin kann anstelle des 3-G-Zugangsmodells das 2-G-Zugangsmodell anwenden)
  • in allen Warnstufen (0-3): Medizinische MNB-Pflicht im ÖPNV, in Verkaufsstätten und bei Großveranstaltungen (es sei denn bei der Großveranstaltung wird das 2-G-Zugangsmodell angewendet)

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