Bürgermeister Neuhoff: Positiver Haushaltsabschluss

"Die schlechte Nachricht vorweg: Die Stadt Bremerhaven, die aufgrund der Entschuldung durch das Land seit dem 1.1.2020 schuldenfrei war, muss ihr Defizit aus 2020 mit einer Kreditaufnahme von rund 27,5 Mio. € ausgleichen. Die gute Nachricht: Das Minus fällt deutlich geringer aus, als erwartet."

So fasst Bürgermeister und Kämmerer Torsten Neuhoff die Ergebnisse zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2020 zusammen, die er heute (17. Februar 2021) im Magistrat vorgestellt hat.

Wesentliche Gründe für das geringere Defizit sind, neben einer mit Ausgabenbeschränkungen verbundenen langen haushaltslosen Zeit zu Beginn des Jahres, im Wesentlichen eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld-ll-Empfänger und -Empfängerinnen (10 Mio. €), der Gewerbesteuerausgleich von Bund und Ländern für die Kommunen (12,7 Mio. €) und ein mit rund 13 Mio. € noch immer hoher, aber weniger großer Einbruch der Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr als prognostiziert.

Kämmerer Torsten Neuhoff weiter: „Ich bin froh und dankbar, dass die zunächst dargestellten Deckungslücken durch den Änderungsantrag der Regierungskoalition aus SPD, CDU und FDP zum Haushalt 2020 nicht eingetreten sind. Die kommunalpolitisch gewählten Projekte dienen der Weiterentwicklung unserer Stadt und sind als Schwerpunkte der jetzigen Koalition gut gewählt!“

Positiv außerdem: Im Haushaltsjahr 2020 mussten noch keine Ausgaben aus dem 70 Mio. € umfassenden Bremerhaven-Fonds getätigt werden, da die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen im Gesamthaushalt ausgeglichen werden konnten. Ein Großteil der Gelder aus dem Bremerhaven-Fonds wird erst 2021 fällig. Mit Geld aus diesem Fonds können städtische Gesellschaften rechnen, die noch Unterstützung brauchen – beispielsweise die Bremerhavener Beschäftigungsgesellschaft Unterweser mbH oder die BVV-Gruppe mit den Bädern und Bremerhaven Bus.

Dank der jetzt ermittelten Daten kann mit dem endgültigen Abschluss des Haushaltsjahres 2020 ein Betrag von 11,8 Mio. € einer zweckgebundenen Ausgleichsrücklage zugeführt werden, „um damit die schwierige Haushaltsaufstellung 2022/2023 zu unterstützen. Diese Vorgehensweise entspricht im Übrigen auch der Erwartungshaltung des Senators für Finanzen, der die Mittel für den pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen 2020 in Höhe von 12,7 Mio. € aus diesem Grunde nicht auf die zulässige Kreditaufnahme angerechnet hat“, so Neuhoff.

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