Bremerhavener Haushalt rechtskräftig

Der Bremerhavener Haushalt ist seit heute (01. 09. 2020) rechtskräftig, da der Senat der Freien Hansestadt Bremen die Haushaltssatzung 2020 genehmigt und veröffentlicht hat.

Der Haushalt wurde für das Jahr 2020 von der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2020 mit einem Haushaltsvolumen in Höhe von 786.947.280 Euro beschlossen. Hierbei handelt es sich um den ersten Haushalt nach der Entschuldung durch das Land Bremen Anfang 2020.

„Dies bedeutet allerdings nicht, dass nunmehr alle wünschenswerten Ausgaben geleistet werden können, sondern es ist zukünftig in erhöhtem Maße der Fokus auf die Finanzierbarkeit dieser Ausgaben zu legen“, so der für die Stadtkämmerei zuständige Dezernent, Bürgermeister Torsten Neuhoff.

Mit der Genehmigung des Haushalts 2020 ist die „haushaltslose Zeit“ beendet. Dadurch hat die Verwaltung wieder Planungssicherheit und es können insbesondere wieder freiwillige Ausgaben geleistet werden. Hierzu zählen beispielsweise Förderung von Maßnahmen und Projekten auf den Gebieten Freizeit, Kultur und Sport, die vorher den Restriktionen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung unterlagen.

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat mit der Haushaltsgenehmigung allerdings die Erwartung verbunden, dass die Stadt Bremerhaven bis zum Ende des dritten Quartals 2020 ein Haushaltssicherungskonzept nach § 118 Abs. 4b LHO vorlegt. Darin ist festzulegen, innerhalb welchem Zeitraum der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

Der Grund für das Haushaltssicherungskonzept liegt in der landesverfassungsrechtlich verankerten „Schuldenbremse“, die dem städtischen Haushalt grundsätzlich die Aufnahme neuer Kredite verbietet. Eine Ausnahme stellt die Erklärung einer Notsituation dar, die sich der staatlichen Kontrolle entzieht. Eine solche Notsituation wurde aufgrund der Corona-Pandemie von der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls am 14.07.2020 festgestellt.

„Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie nachhaltig bekämpfen zu können, hat die Stadtverordnetenversammlung daher einen sogenannten „Bremerhaven-Fonds“, analog zu den „Bremen-Fonds“, mit einem Volumen von 70,0 Mio. Euro aufgelegt, die ab dem Jahr 2024 über einen Zeitraum von 30 Jahren in jährlichen Raten zu tilgen sind,“ so Neuhoff.

Für diesen Artikel wurden folgende Schlagworte vergeben