Bremerhaven-Karte für Bedürftige: Mit einer Gebühr in Theater, Zoo und Bäder

Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und andere Bedürftige können künftig mit der Bremerhaven-Karte mehrere Freizeit- und Kultureinrichtungen in der Seestadt besuchen. Mit der Zahlung einer Monatsgebühr für die Chipkarte haben sie freien Eintritt im Stadttheater, den Bädern, dem Zoo am Meer und anderen städtischen Attraktionen.

Der Magistrat soll am Mittwoch die Einführung der Freizeit- und Kulturkarte zum 16. Mai beschließen. Oberbürgermeister Melf Grantz und Bürgermeister Michael Teiser stellen die Aktion am Montag in einem Pressegespräch vor. Die Karte, so erläutern sie in ihrer Beschlussvorlage für den Magistrat, soll den Empfängern von Sozialleistungen „die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ in der Seestadt ermöglichen und gleichzeitig die Besucherzahlen in städtischen Einrichtungen erhöhen.

Anspruch auf die Vergünstigung haben Bremerhavenerinnen und Bremerhavener, die Hartz-IV-Leistungen des Jobcenters, Leistungen des Sozialamts sowie des Amts für Jugend, Familie und Frauen, Leistungen als Asylbewerber oder Kinderzuschlag erhalten oder als Erziehungsberechtigte von den Kita-Gebühren befreit sind.

Wer die Bremerhaven-Karte beantragt, kann sie in den Bürgerbüros Nord und Mitte für jeweils 30 Tage in drei Preiskategorien erhalten:

• zu 22,50 Euro für eine Person,

• zu 27,50 Euro für zwei Personen sowie

• zu 32,50 Euro für drei und mehr Personen.

Familienmitglieder unter sechs Jahren brauchen keine eigene Bremerhaven-Karte. Mit dem Zeitlimit von 30 Tagen, das in den Bürgerbüros auf den Kartenchip geladen wird, können Bedürftige folgende Einrichtungen nutzen (teilweise nur zu bestimmten Zeiten):

• Stadttheater,

• Historisches Museum,

• Deutsches Schiffahrtsmuseum,

• die Bäder der Bädergesellschaft,

• Zoo am Meer,

• Eisarena (öffentlicher Eislauf).

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