Beschluss über Geld für Innenstadtentwicklung

Der Magistrat hat Mittel aus dem sog. Bremerhaven-Fonds für die Zukunftsinvestition Innenstadt in Höhe von 19,4 Mio. Euro bewilligt.

Das Geld soll mit einem Nachtragshaushalt abgesichert werden. Das teilen Oberbürgermeister Melf Grantz und Bürgermeister Torsten Neuhoff mit. Damit steht Geld für den notwendigen Abriss des ehemaligen Karstadtgebäudes und für die Öffnung der Straße Am Alten Hafen zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der Probleme in der Innenstadt nicht zuletzt infolge der Corona-Pandemie hat der Magistrat 2021 ein integriertes Innenstadtkonzept erarbeiten lassen, das festlegt, an welchen Orten Veränderungen nötig sind, welchen Entwicklungen vorbeugend zu begegnen ist und wie die Innenstadt lebenswerter und zukunftssicher gestaltet werden kann. „Dazu gehört vor allem der Bereich um das ehemalige Karstadtgebäude“, betont OB Grantz. „Das muss so schnell wie möglich abgerissen werden, um dort einen sogenannten Neuen Anker, wie das Areal im mit breiter Bürgerbeteiligung erarbeiteten integrierten Innenstadtkonzept genannt wird, aufbauen zu können.“ Bürgermeister Neuhoff unterstreicht, dass die nun beschlossenen Mittel gut eingesetztes Geld sind, „um den infolge der Corona-Pandemie verursachten negativen Auswirkungen zu begegnen und die oberzentrale Funktion von Bremerhaven zu erhalten und zu stärken.“ Mit diesen Zukunftsinvestitionen werden sowohl in der Fußgängerzone als auch für das Tourismusresort Havenwelten neue Impulse gesetzt, zudem wird die Aufenthaltsqualität der gesamten Innenstadt erheblich aufgewertet. „Die Innenstadt wird damit zu einem neuen erlebbaren Mittelpunkt der Seestadt gemacht und zugleich wird die zentrale Funktion des Oberzentrums Bremerhaven gestärkt“, unterstreicht der OB. Bürgermeister Neuhoff als Kämmerer weist daraufhin, dass die Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplan-Entwurfs 2022 analog der bremischen Vorgehensweise eingeleitet wurde. Mit dem Nachtragshaushalt werden u. a. die für den „Bremerhaven-Fonds 2023“ veranschlagten Mittel in das Haushaltsjahr 2022 vorgezogen. Insofern wird es ab dem Haushaltsjahr 2023 keinen Bremerhaven-Fonds mehr geben. Mit dem jetzt vom Magistrat getroffenen Beschluss können die am Ende des Haushaltsjahr 2022 nicht abgeflossenen Gelder des Fonds in eine zweckgebundene Rücklage überführt werden. So stehen sie bei der Abarbeitung des Abrisses und der Straßenöffnung, die im laufenden Jahr nicht mehr abgeschlossen werden können, weiter zur Verfügung. OB Grantz weist darauf hin, dass die für den Abriss notwendigen Gutachten mittlerweile vorliegen, so dass nun die Ausschreibung für den Abriss erfolgen kann.

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