Anmeldungen in den Kindertageseinrichtungen mit der neuen Kinder-Identifikationsnummer und Tag der offenen Tür

Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme in Krippen und Kindertagesstätten in Bremerhaven findet im Jahr 2023 vom Sonntag, dem 15. Januar bis Dienstag, dem 31. Januar statt.

Für die Betreuung in Horten können Schulkinder im Zeitraum von Mittwoch, dem 1. März 2023 bis Mittwoch, dem 15. März 2023, angemeldet werden.

Die städtischen Kindertagesstätten bieten den Eltern einen Tag der offenen Tür am Freitag, dem 20. Januar 2023, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr an, um sich über das Angebot und die pädagogische Arbeit in den städtischen Einrichtungen informieren zu können.

Die Träger der Kindertagesstätten raten allen interessierten Eltern, ihre Kinder in diesen Zeiträumen für den Sommer anzumelden. Eine solche Regelung ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sinnvoll: Zu diesem Termin gibt es die meisten freien Plätze, viele Kindergruppen werden neu zusammengesetzt.

Zum Anmeldezeitraum 2023 erhalten alle Eltern, deren Kinder unter sechs Jahre alt und im Stadtgebiet Bremerhaven wohnhaft sind, erstmals ein Schreiben vom Amt für Jugend, Familie und Frauen, mit dem die Kinder-Identifikationsnummer (KID) des Kindes mitgeteilt wird. Die KID muss bei jeder Anmeldung eines Kindes zur Kindertagesbetreuung angegeben werden.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen beantwortet Fragen zur Kinder-Identifikationsnummer montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter  0471 5902409.

Eltern können Kinder für den Besuch in Krippen, Kindertagesstätten und Horten mit dem dafür vorgesehenen Vordruck anmelden. Diese Anmeldungen nehmen alle Kindertagesstätten oder Hortstandorte an Grundschulen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen sowie der freien Träger entgegen. Zudem sind Anmeldungen auch unter www.bremerhaven.de möglich.

Der Besuch der Kindertagesstätten für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, ist bei allen Trägern kostenfrei. Die Krippen sowie die alterserweiterten und Hortangebote sind beitragspflichtig. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind für alle Angebote von den Eltern zu tragen. Gegebenenfalls ist eine Kostenübernahme durch das Sozialamt oder das Amt für Jugend, Familie und Frauen möglich.

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