Anmeldung Schulanfängerinnen und Schulanfänger für 2023/2024

In der Zeit vom Mittwoch, dem 2. November 2022, bis Samstag, dem 22. November 2022, finden in den öffentlichen Grundschulen der Stadt Bremerhaven die Anmeldungen der schulpflichtigen Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden, für das Schuljahr 2023/2024 statt.

Auch, wenn noch nicht absehbar ist, inwieweit die Corona-Pandemie das Schulleben in diesem Winter betreffen wird, möchte das Schulamt weiter an den persönlichen Schulanmeldungen festhalten, um einen ersten wichtigen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten und den Kindern aufnehmen sowie die Familien durch das Einschulungsverfahren angemessen begleiten zu können. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, sich dringend an die zum Zeitpunkt des Anmeldetermins geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zu halten.

Kinder, die das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 vollenden, können durch die Erziehungsberechtigten bereits zum Schuljahr 2023/2024 zum Schulbesuch angemeldet werden. Das Kind wird dann zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig, wenn die schulärztliche Untersuchung die Schulreife des Kindes bestätigt. Die Anmeldung kann durch die Erziehungsberechtigten nicht zurückgenommen werden. Eine nachträgliche Anmeldung nach dem o. g. Anmeldezeitraum ist ebenfalls nicht möglich. Die Erziehungsberechtigten werden durch die Anmeldeschulen über die entsprechenden Anmeldezeiten informiert. Die Schulanmeldungen erfolgen in der Anmeldeschule. Die Anträge auf Einschulung in eine andere Grundschule werden in der Anmeldeschule abgegeben.

Darüber hinaus können auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten auch die Kinder zum Schuljahr 2023/2024 angemeldet werden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Januar 2024 sechs Jahre alt werden. Über die Voraussetzungen hierfür informieren die jeweiligen Grundschulen. Die Erziehungsberechtigten dieser sogenannten „Kann-Kinder II“ werden nicht von Anmeldeschulen über den Anmeldezeitraum informiert. Die Einreichung des Antrages hat innerhalb des o. g. Anmeldezeitraumes zu erfolgen. Eine nachträgliche Antragsstellung ist nicht möglich.

Die Einschulungen sind nach Entscheidung der Schulen am Freitag, dem 18. August 2023, oder am Samstag, dem 19. August 2023, vorgesehen. Das jeweilige Datum wird den Erziehungsberechtigten von den Schulen mitgeteilt.

Es entsteht ein neuer Lernort. Aufgrund der stetig steigenden Anzahl an Schülerinnen und Schülern im Stadtgebiet Bremerhaven wird zum Schuljahr 2023/2024 die Neue Grundschule Geestemünde in der Voßstraße/Ecke Georg-Seebeck-Straße entstehen. Die Neue Grundschule Geestemünde wird als eine offene Ganztagsschule geführt und startet zum Schuljahr 2023/2024 mit drei Klassenverbänden im ersten Jahrgang. In den nächsten Jahren wird sie entsprechend hochwachsen. Die Schule wird zunächst, wie die Neue Grundschule Lehe auch, in sogenannten Mobilbauten entstehen. Diese sind hochmodern ausgestattet und stehen einem ursprünglichen Klassenraum nicht entgegen.

Um den Erziehungsberechtigten und ihren Einschulungskindern einen besseren Eindruck der Gegebenheiten eines solchen Baus vermitteln zu können, haben sie die Möglichkeit, sich die Neue Grundschule Lehe im Vorfeld an einem Termin anzusehen. Die betroffenen Erziehungsberechtigten wurden im Elternbrief über diesen Termin, der nur nach vorheriger Anmeldung besucht werden kann, informiert. Für Erziehungsberechtigte von Kindern, die nicht dem Einzugsgebiet der Neuen Grundschule Geestemünde angehören, die aber dennoch Interesse haben, können den Termin im Schulamt unter  0471 5902769 oder unter  katja.bock@magistrat.bremerhaven.de erfragen und sich unter Angabe der Teilnehmerzahl für den Termin anmelden.

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