Amtliches Endergebnis der Wahlen: Nur kleinere Korrekturen notwendig

Trotz des neuen Wahlrechts hat es bei der Stimmenauszählung für die Doppelwahl vom 22. Mai nur unwesentliche Probleme ohne Auswirkungen auf den Wahlausgang gegeben. Dieses Fazit zogen heute (Freitag) die beiden Wahlausschüsse, die im Stadthaus 1 die endgültigen Ergebnisse feststellten.

Zwölf Tage nach dem Urnengang prüften die beiden Wahlausschüsse die Unterlagen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft (Landtag) und die Stadtverordnetenversammlung und besiegelten mit ihren Unterschriften die amtlichen Endergebnisse. Gegenüber den vorläufigen Resultaten unmittelbar nach der Stimmenauszählung mussten die Zahlenwerke nur geringfügig nachgebessert werden, ohne dass sich die Mandatsverteilungen für die Parlamente änderten. „Sowohl die Wahlvorstände in den Wahllokalen als auch die Schülerinnen und Schüler bei der zentralen Stimmenauszählung im Lloyd Gymnasium haben phantastische Arbeit geleistet“, lobte denn auch Magistratsdirektor Ulrich Freitag als Wahlbereichsleiter für die Landtags- und Stadtwahlleiter für die Kommunalwahl.

Bei der Prüfung der Auszählungsunterlagen wurde eine Reihe von Fehlern bei der statistischen Erfassung von Briefwahlscheinen festgestellt, die jedoch bei der Landtagswahl nur in einem einzigen Fall eine Ergebniskorrektur von fünf Stimmen zur Folge hatte. Bei der Stadtverordnetenwahl waren in fünf Wahlbezirken kleinere Änderungen bei der Stimmenauswertung nötig.

Dass das neue Wahlverfahren manchen Wählerinnen und Wählern Probleme bereitete, geht laut Magistratsdirektor Freitag aus der gestiegenen Zahl ungültiger Stimmen hervor. Oft machten die Wahlberechtigten mehr als fünf Kreuze, in einigen Fällen wurde auch die Seite mit den abgegebenen Stimmen aus dem Wahlheft herausgerissen und in die Urne gesteckt.

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