Allgemeinverfügung zur weiteren Eindämmung von Coronavirus-Infektionen erlassen

Die Stadtgemeinde Bremerhaven hat am Mittwochabend (28. Oktober 2020) den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.

Die Corona-Verordnung des Landes Bremen sieht für diesen Fall den Erlass einer neuen, angepassten, Allgemeinverfügung vor (§ 22 a Abs. 2 Coronaverordnung).

„Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und den Ministerpräsidenten auf einheitliche Regelungen für ganz Deutschland verständigt haben. Dies war höchste Zeit“, so Grantz. „Auch wenn wir ab Montag (2. November 2020) in ganz Deutschland weitere einschneidende Regelungen haben werden, ist es wichtig dem steigenden Inzidenzwert in der Stadtgemeinde Bremerhaven bereits jetzt mit weiteren Maßnahmen entgegen zu wirken,“ so Oberbürgermeister Melf Grantz. „Wir haben daher eine lageangepasste Allgemeinverfügung für das Wochenende erlassen“, so der Leiter des Gesundheitsamts und des Krisenstabs Bremerhaven, Ronny Möckel.

Folgende Regelungen gelten ab morgen (30. Oktober 2020):

  • Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit mit höchstens 10 Personen
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen/im Freien bis 100 Personen
  • Private Feierlichkeiten mit höchstens 10 Personen (die Beschränkung auf zwei Hausstände wird dringend empfohlen)
  • Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auf Wochenmärkten und innerhalb von Gebäuden des öffentlichen Dienstes.

„Weiterhin gilt meint Appell an alle Bremerhavenerinnen und Bremerhavener: Bitte halten Sie sich an das Abstands- und Hygienegebot und vermeiden Sie nicht erforderliche Kontakte zu anderen Personen. Nur so können wir der Pandemie Einhalt gebieten und das Risiko für uns alle minimieren“, so Grantz. „Diverse Branchen sind von den Einschränkungen stark betroffen. Ich möchte mich bei allen für die gut ausgearbeiteten Konzepte und deren Umsetzung bedanken. Ich bin in Gedanken bei den primär betroffenen Branchen, stellvertretend möchte ich hier die Kulturszene und die Schausteller nennen. Auch stört mich, dass die Gastronomie nicht weiterarbeiten kann. Dies wäre aus meiner Sicht unproblematisch möglich gewesen“, so Grantz abschließend.

Hintergrundinformation:

Die aktuelle Corona-Verordnung sowie die jeweils gültige Allgemeinverfügung gibt es hier.

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