Änderung des Aufnahmeverfahrens von Schutzsuchenden aus der Ukraine

Das Aufnahmeverfahren von Schutzsuchenden aus der Ukraine in der Stadtgemeinde Bremerhaven wird sich ab dem 1. August 2022 ändern.

Seit Beginn der Kriegshandlungen wurden 2.171 Vertriebene aus der Ukraine in Bremerhaven registriert (Stand: 28.07.2022). „Üblicherweise ist für die Erstaufnahme von Personen im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes das Land Bremen zuständig“, so Oberbürgermeister Melf Grantz. Demnach werden geflüchtete Menschen stets zuerst an die Landesaufnahmestelle verwiesen. Dort erfolgt die erkennungsdienstliche Behandlung, das Aufnahmeverfahren, die gesundheitliche Erstuntersuchung und erst anschließend erfolgt die landesinterne Verteilung in die Stadtgemeinde Bremerhaven. „Aufgrund der hohen Dynamik des Zugangsgeschehens wurde seit Beginn des Krieges in der Ukraine von der üblichen Praxis und der entsprechenden Aufgabenzuständigkeit abgewichen. Ab dem kommenden Monat werden wir wieder in Bremerhaven zum eigentlichen Verfahren zurückkehren“, so Grantz.

Bisher wurden geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die direkt in der Stadtgemeinde Bremerhaven angekommen sind, in Bremerhaven unmittelbar aufgenommen, erkennungsdienstlich erfasst und gesundheitlich erstuntersucht.

Nunmehr wurde mit dem Sozialressort in Bremen vereinbart, dass auch hinsichtlich der Flüchtlinge aus der Ukraine das Regelverfahren für alle Asylsuchenden und Flüchtlingen angewandt wird. Somit werden ab dem 1. August 2022 alle Ukraine-Flüchtlinge, die in Bremerhaven eine Unterkunft benötigen, aufgefordert, sich bei der Zentralen Aufnahmestelle des Landes (Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und Fluchtlinge im Land Bremen, Lindenstraße 110, 28755 Bremen) zu melden und das übliche Aufnahme- und Registrierungsverfahren zu durchlaufen.

Hervorzuheben ist, dass die neue Regelung nicht für Schutzsuchende aus der Ukraine gilt, die in Bremerhaven bereits privat eine Unterkunft gefunden haben oder bereits in Bremerhaven registriert sind.

„Bremerhaven hat bisher mehr Flüchtlinge aufgenommen, als mit dem Land Bremen vereinbart. Der Verteilungsschlüssel des Landes Bremen sieht vor, dass Bremerhaven 20 Prozent der im Land Bremen registrierte Kriegsflüchtlinge aufnimmt. Bis das vereinbarte Verhältnis wieder ausgeglichen ist, wird Bremerhaven keine Kriegsflüchtlinge mehr aufnehmen“, so Grantz abschließend.

Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften und die ukrainische Community in Bremerhaven werden u.a. über Informationsflyer über die Änderung informiert.

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